Nach Ende der Geiselnahme Weiter Einschränkungen am Hamburger Airport
Nach dem Ende der Geiselnahme am Hamburger Flughafen läuft der Betrieb wieder. Dennoch müssen Reisende weiter mit kleineren Einschränkungen rechnen. Es könne zu Verspätungen und einzelnen Ausfällen kommen, erklärte der Airport.
Auch einen Tag nach dem Ende der Geiselnahme am Hamburger Flughafen müssen sich Reisende noch auf Einschränkungen einstellen. Zwar werde heute mit "weitestgehend Normalbetrieb" gerechnet, teilte der Flughafen mit. Vereinzelt könnten aber weiterhin auch Flüge gestrichen werden oder sich verzögern.
Staatsschutz übernimmt Ermittlungen
Nach Polizeiangaben wird die Zentralstelle Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen gegen den 35 Jahre alten Geiselnehmer übernehmen. Bislang seien die Ermittlungen durch die Abteilung für Kapitaldelikte geführt worden.
Der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft hatte am Sonntagnachmittag nach einem mehr als 18-stündigen Verhandlungsmarathon aufgegeben und Spezialkräften der Polizei seine vier Jahre alte Tochter, die er aus der Wohnung der Mutter entführt hatte, körperlich unverletzt übergeben. Anschließend ließ er sich widerstandslos festnehmen.
Schüsse auf dem Rollfeld
Am Samstag hatte der Mann das Kind nach Polizeiangaben aus der Wohnung der im niedersächsischen Stade lebenden Mutter entführt und war mit ihm in einem Auto Richtung Hamburg geflüchtet. Am Nordtor des Flughafens durchbrach er mit dem Fahrzeug eine mit Schranken gesicherte Zufahrt und fuhr bis auf das Flugfeld zu einer abflugbereiten Maschine. Dabei habe er Schüsse aus einer Waffe abgegeben und zwei Brandsätze gezündet, die nach Polizeiangaben aber schnell gelöscht werden konnten.
Hintergrund der Tat ist laut Polizei ein Sorgerechtsstreit zwischen dem in Buxtehude (Landkreis Stade) lebenden Mann und seiner 39 Jahre alten Ex-Frau. Schon 2022 sei er mit der Tochter unberechtigt in die Türkei gereist. Damals sei bereits wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger gegen ihn ermittelt worden, was schließlich zu einer Geldstrafe geführt habe.