Gesetzentwurf gegen Sozialbetrug Kampf gegen Scheinväter
Nach einem Gesetzentwurf aus Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium soll die Anerkennung von Vaterschaften künftig nicht mehr so einfach möglich sein. Hintergrund sind massive Missbrauchsfälle.
Die rechtlichen Folgen sind weitreichend, wenn die Vaterschaft für ein ausländisches Kind offiziell anerkannt wird. Diese Kinder erwerben nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters, auch ihre Familienangehörigen - wie die Mutter und weitere Geschwister erhalten dadurch ein Aufenthaltsrecht und den Anspruch auf Sozialleistungen.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann im Nachhinein rechtlich nur selten angefochten werden - selbst dann nicht, wenn die Anerkennung klar missbräuchlich erfolgt ist und der Vater weder eine genetische noch soziale Bindung zu dem Kind hat.
Schärfere Regeln geplant
Das rbb-Magazin Kontraste berichtete im Februar über den Fall eines Mannes, der 24 Kinder anerkannt hatte. Mit diesen Kindern erhielten mehr als 90 weitere Personen eine Aufenthalt in Deutschland. Sie bezogen Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschläge, sodass allein bei diesen Anerkennungen Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr verursacht wurden.
Diese Art systematischen Missbrauchs sind keine Einzelfälle. Im Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2021 sind den Ausländerbehörden etwa 1.800 mögliche Scheinvaterschaften aufgefallen, in 290 Fällen wurde eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung festgestellt. Die Dunkelziffer sei allerdings weit größer.
Dem ARD-Hauptstadtstudio liegt ein Gesetzentwurf des Justizministeriums und Innenministeriums vor, der die Regeln für die Anerkennung nun verschärfen soll. Und zwar bevor die Vaterschaft beurkundet wird - also präventiv.
Ausländerbehörden sollen prüfen
Bislang beurkunden etwa Notare und Jugendämter eine Vaterschaft. Das Standesamt trägt diese dann in der Regel ohne eine weitere Prüfung ins Geburtenregister ein. Die Ausländerbehörden werden dabei nicht zwingend eingeschaltet.
Das soll sich künftig ändern. Wenn die Mutter des Kindes, das anerkannt werden soll, nur ein schwaches oder gar kein Aufenthaltsrecht hat, darf das Standesamt die Eintragung nur vornehmen, wenn vorher eine Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt wird. Die Zustimmung kann beispielsweise versagt werden, wenn der Verdacht eines Missbrauchs besteht - etwa, wenn die Mutter des Kindes kurz vor einer Abschiebung steht oder sie so gut wie keine nachweisbaren Beziehungen zu dem Vater hat oder sie sich nicht verständigen können.
Bundesjustizminister Marco Buschmann sagt: "Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt eine Lösung gefunden haben: eine Regelung, die verfassungsfest und zugleich effektiv ist."
Entwurf noch in Abstimmung
Bundesinnenministerin Nancy Faeser ergänzt, dass "Scheinvaterschaften immer zulasten auch der betroffenen Kinder gehen". Hierfür gebe es keine Toleranz. "Gleichzeitig stellen wir sicher, dass das Verfahren bei leiblichen und sozialen Vaterschaften nicht unnötig verzögert wird", so die SPD-Politikerin.
Der Entwurf muss jetzt noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Noch vor der Sommerpause soll ein abgestimmter Entwurf vorliegen.