Fahrgäste warten auf eine einfahrende Bahn.

Bericht über Pläne der Ampel Längerer Arbeitsweg für Bürgergeld-Empfänger

Stand: 07.07.2024 12:44 Uhr

Wer Bürgergeld erhält, soll offenbar künftig Jobs mit einem Arbeitsweg von insgesamt bis zu drei Stunden annehmen müssen. Diese und weitere Maßnahmen plant die Bundesregierung laut Medienberichten, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen.

Bürgergeld-Bezieher sollen künftig Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden annehmen müssen. Das sehen offenbar neue Pläne der Bundesregierung vor. Demnach soll auch das Ablehnen einer zumutbaren Arbeit mit erhöhten Leistungskürzungen geahndet werden, Schwarzarbeit kann ebenfalls zu Kürzungen führen. Das 31-seitige Papier liegt der Nachrichtenagentur dpa vor. Diese und weitere Maßnahmen seien Bestandteil der sogenannten Wachstumsinitiative der Ampelkoalition, hieß es.

Längere Pendelzeit soll zumutbar sein

Über den Bürgergeld-Aspekt hatte zuerst die "Bild am Sonntag" berichtet. "Um die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten und um mehr Betroffene in Arbeit zu bringen, ist es erforderlich, das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken", hieß es. Demnach ist künftig bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pendelzeit von insgesamt drei Stunden (hin und zurück) zu akzeptieren. Bei geringerer Arbeitszeit sind es 2,5 Stunden für den Arbeitsweg. Außerdem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach einem Arbeitsplatz suchen.

Schärfere Regeln bei Ablehnen zumutbarer Arbeit

Wie die dpa weiter meldet, wollen SPD, Grüne und FDP die Mitwirkungspflichten der Bezieher von Leistungen verschärfen. "Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen", heißt es demnach in dem Papier. Die Bundesregierung werde dazu eine einheitliche Minderungshöhe und -dauer von 30 Prozent für drei Monate einführen.

Leistungsbezieher, die dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen, werden sich laut dpa künftig zudem einmal im Monat persönlich bei der zuständigen Behörde melden müssen. Schwarzarbeit von Bürgergeld-Empfängern soll künftig als Pflichtverletzung geahndet werden und zu Leistungskürzungen von 30 Prozent für drei Monate führen. Bevor Bürgergeld beansprucht werden kann, sollen Betroffene erst einmal vorhandenes eigenes Vermögen aufbrauchen. Die Altersvorsorge bleibt davon aber ausgenommen. Die Ampel will außerdem Menschen, die sich Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt immer wieder verweigern, verstärkt Ein-Euro-Jobs zuweisen.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann äußerte sich: "Wer freiwillig mehr arbeitet, hat mehr Netto vom Brutto. Wer keine Lust hat zu arbeiten, obwohl er könnte, wird mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert", schrieb er auf der Plattform X. Er unterstrich: "Das ist sozial gerecht und in Zeiten des Arbeitskräftemangels ökonomisch klug." 

Arbeiten über Rentenalter hinaus soll attraktiver werden

Laut "Bild am Sonntag" will die Ampelkoalition in ihrem Maßnahmenkatalog zur Wachstumsinitiative zudem Überstunden und Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver machen. Dafür sollten auf bezahlte Überstunden keine Steuern und Abgaben mehr bezahlt werden, hieß es in dem Bericht. In Betrieben mit Tarifbindung gelte das für Mehrarbeit oberhalb von 34 Wochenarbeitsstunden, in Firmen ohne Tarifvertrag ab der 41. Arbeitsstunde.

Die Ampel will dem Bericht zufolge auch die Erhöhung der regulären Arbeitszeit fördern: Stockt ein Teilzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf und bekommt dafür vom Arbeitgeber eine Prämie ausgezahlt, wird diese steuerlich begünstigt. Die Höhe des Steuernachlasses muss noch geklärt werden. Firmen mit Tarifbindung sollen außerdem Ausnahmeregeln von der Tageshöchstarbeitszeit erhalten.

Weiterhin solle es auch die Möglichkeit der Vertrauensarbeitszeit geben, mit der Mitarbeiter und Firmen auf eine technische Arbeitszeiterfassung verzichten, meldet die Zeitung weiter. Wer als Rentner weiterarbeiten wolle, solle nicht nur die Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhalten können, sondern zusätzlich eine Rentenaufschubprämie wählen können. Dabei erhalte der über die Altersgrenze hinaus arbeitende Mitarbeiter eine Einmalzahlung in Höhe der Rente, die ihm sonst ausgezahlt worden wäre.

Am Freitag hatten Kanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck einen Durchbruch in ihren wochenlangen Verhandlungen über den Haushalt 2025 und ein Wachstumspaket erzielt. Die Debatte zwischen den Regierungsparteien ging allerdings auch danach weiter.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell am 07. Juli 2024 um 08:30 Uhr.