Etat für 2024 Ampel-Spitzen lösen ihren Haushaltsstreit
Die Spitzen der Ampelkoalition haben ihren Gesprächen über den Bundeshaushalt für 2024 eine Einigung erzielt. Zu welcher Lösung sie sich durchrangen, wollen sie am Mittag sagen.
Die Spitzen der Ampelkoalition haben sich in der Nacht über den Haushalt 2024 geeinigt. Ein Regierungssprecher bestätigte am Vormittag entsprechende Informationen des ARD-Hauptstadtstudios. Details sollen am Mittag bekanntgegeben werden. Dann wollen Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner vor die Presse treten. Für den Nachmittag ist nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa ein Koalitionsausschuss geplant.
Lösung der Haushaltskrise nach vier Wochen
Damit steht fast vier Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Lösung der Haushaltskrise, die die Regierung stark unter Druck gesetzt hat. Am Dienstagvormittag waren Scholz, Lindner und Habeck erneut im Kanzleramt zusammengekommen, nachdem sie ihr Gespräch in der Nacht zuvor zum wiederholten Mal vertagt hatten. Später holten sie die Ampel-Fraktionschefs dazu, sprachen selbst in ihren Fraktionen und zogen sich dann wieder im kleinen Kreis ins Kanzleramt zurück. Am Ende war offenkundig eine Nachtsitzung nötig. Die Einigung kam am frühen Mittwochmorgen.
Im Kern geht es darum, wie ein 17 Milliarden Euro großes Loch im Etat für das kommende Jahr gestopft werden kann. Außerdem geht es darum, wie Investitionen in den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft trotz des Urteils möglich gemacht werden können. Denn es fehlen 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds, die für Vorhaben in den nächsten Jahren schon fest eingeplant waren. Allein für das kommende Jahr geht es hier um 13 Milliarden Euro.
Wird Schuldenbremse erneut ausgesetzt?
Die Karlsruher Richter hatten eine Umwidmung im Etat von 2021 für nichtig erklärt und entschieden, dass die Bundesregierung Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf.
Spannend ist nun, zu welcher Lösung sich die Ampel-Spitzen durchrangen. Im Gespräch war unter anderem die Aussetzung der Schuldenbremse auch für das Jahr 2024. Das Grundgesetz erlaubt in besonderen Notlagen eine höhere Kreditaufnahme. Eine solche Notlage könnte durch den Ukraine-Krieg gegeben sein, hatten SPD und Grüne argumentiert. Dann könnte man möglicherweise eng begrenzt die Hilfszahlungen für das von Russland angegriffene Land über Kredite finanzieren.
FDP: Rechtliche Voraussetzungen für Notlage fehlen
Lindner hatte sich zuletzt noch nicht überzeugt gezeigt. Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr hatte betont, er sehe nicht die rechtlichen Voraussetzungen zur Erklärung einer Notlage. Die Union erwägt, bei einer Aussetzung der Schuldenbremse erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Ebenfalls debattiert wurde harte Sparrunden in verschiedenen Bereichen. Die FDP wollte vor allem Sozialleistungen und bestimmte Subventionen überprüfen. Umstritten war etwa die geplante Erhöhung des Bürgergelds. Auch die Kindergrundsicherung, die 2025 starten soll, könnte weiter aufgeschoben werden.
Kanzler Scholz schloss einen Kahlschlag bei Sozialleistungen aus - in der SPD hieß es aber zugleich, über die Zielgenauigkeit der Leistungen werde man sprechen müssen. Die Grünen plädierten für einen Abbau klimaschädlicher Subventionen, zu denen nach ihrer Einschätzung etwa Steuervorteile für Diesel und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gehören. Das würde dem Staat mehr Einnahmen und dadurch mehr Spielraum bringen.
Wie es weitergeht
Eigentlich wollte die Regierung den Etat für 2024 unbedingt noch vor Jahresende beschließen, schon in der vergangenen Woche war aber klar, dass das wegen der Beratungszeiten von Bundestag und Bundesrat nicht mehr gelingen wird. Nun könnte möglicherweise zumindest der Haushaltsausschuss des Bundestags seine Beratungen vor Weihnachten noch abschließen. Das hängt allerdings davon ab, wie umfangreich die von den Spitzenpolitikern vorgeschlagenen Etatänderungen sind.
Im Januar könnte der Bundestag dann zur Haushaltswoche zusammenkommen und den Etat beschließen, danach der Bundesrat grünes Licht geben. So lange würde eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung gelten. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.