Reform des Bundespolizeigesetzes Ampel einigt sich auf Kompromiss
Lange haben die Ampel-Parteien über die Reform des Bundespolizeigesetzes gestritten. Nun wurde offenbar ein Kompromiss erzielt. Die Neuregelungen sollen die Arbeit der Behörde vor allem transparenter machen.
Seit Monaten streiten die einzelnen Ressorts der Ampel-Koalition über die Ausgestaltung der Reform des Bundespolizeigesetzes. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten neu zu regeln, hat die Bundesregierung im gemeinsamen Koalitionsvertrag festgeschrieben - immerhin stammt die letzte Reform aus dem Jahr 1994. Und nun scheint nach langem Ringen ein Kompromiss gefunden zu sein.
Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über den Konsens zwischen SPD, Grünen und FDP berichtet. Auch das ARD-Hauptstadtstudio bestätigte die Einigung über zentrale Streitpunkte.
Maßnahmen gegen "racial profiling"
Ein Kernpunkt der Debatte zwischen den Ampel-Partnern war bis zuletzt das "racial profiling", also Kontrollen durch Bundespolizistinnen und -polizisten, die mutmaßlich aufgrund äußerlicher Merkmale wie etwa der Hautfarbe durchgeführt werden. Die Reform soll dem Bericht der "FAZ" zufolge klarere Regeln schaffen, um zu verhindern, dass Einsatzkräfte unter den Verdacht des "racial profiling" und damit des Rassismus geraten.
Fest steht demnach: Kontrollen, die mutmaßlich wegen "racial profiling" vorgenommen werden, sind rechtlich nicht zulässig. Allerdings können entsprechende Merkmale von den Beamtinnen und Beamten durchaus bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen, beruhend auf deren Erfahrung und auf aktuellen Ereignissen.
Als ein Beispiel nannte die "FAZ" Grenzkontrollen, um unerlaubte Einreisen nach Deutschland zu verhindern. Hier soll die Bundespolizei Personen dann kontrollieren und nach Ausweisdokumenten befragen dürfen, "wenn aufgrund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilichen Erfahrungen in Verbindung mit aktuellen Erkenntnissen oder Prognosen anzunehmen ist", dass es sich um eine unerlaubte Einreise handelt.
Kontrollquittung soll für Transparenz sorgen
Ebenso sollen Kontrollen aufgrund sogenannter gruppenbezogener Merkmale untersagt sein. Die rechtliche Grundlage liefert das Grundgesetz: Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, Sprache, seiner Heimat und Herkunft oder seines Glaubens benachteiligt oder auch bevorzugt werden.
Die Reformpläne der Ampel sehen vor, dass Einsatzkräfte der Bundespolizei künftig der überprüften Person auf deren Verlangen eine Kontrollquittung ausstellen müssen. Diese Quittung soll den Verlauf der Kontrolle dokumentieren und so auch verhindern, dass beteiligte Bundespolizistinnen und -polizisten unter Generalverdacht geraten, mutmaßlich rassistisch gehandelt zu haben.
Kennzeichnungspflicht und Sicherheitsüberprüfung geplant
Neben den Regelungen, um "racial profiling" zu verhindern, sieht die Reform des Bundespolizeigesetzes den Koalitionsplänen zufolge auch eine Kennzeichnungspflicht für Beamtinnen und Beamte vor.
Außerdem sollen in Zukunft Anwärterinnen und Anwärter verpflichtend einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Bislang geschieht das nur auf freiwilliger Basis, berichtete die "FAZ" weiter. Bei anderen Behörden wie etwa dem Bundeskriminalamt, dem Bundesverfassungsschutz oder bei den meisten Landespolizeien sind solche Sicherheitsüberprüfungen ebenfalls schon jetzt Standard.
Ausspähen verschlüsselter Daten bleibt tabu
Ein weiterer Streitpunkt, um den die Ampel-Partner gerungen haben, ist die Frage, ob die Bundespolizei künftig auf die sogenannte Quellen-TKÜ zurückgreifen darf. Der Kompromiss schließt diese Option nun dem Bericht zufolge aus.
Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung soll damit weiterhin nur Behörden wie dem Bundeskriminalamt oder auch dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehen, mit dem Ziel, "Gefahren des internationalen Terrorismus" abzuwehren. Hintergrund ist, dass viele Nachrichtendienste wie etwa WhatsApp oder Telegram Nachrichten automatisch verschlüsseln. Um diese Nachrichten lesen zu können, bevor sie verschlüsselt werden oder die Verschlüsselung aufzuheben, dient die Quellen-TKÜ. Dafür wird eine Spähsoftware - ein sogenannter Trojaner - auf dem Mobiltelefon oder Endgerät eines Verdächtigen installiert, die es ermöglicht, Daten entsprechend auszuwerten.
"Für die Menschen bedeutet das mehr Sicherheit"
Sebastian Hartmann von der SPD lobte den Kompromiss. Die Ampel-Partner hätten "den Knoten durchgeschlagen". Die Fraktionen hätten "selbst die Weichen gestellt und eine Lösung bei einem verhakten Punkt gefunden".
Auch die Grünen sehen in der Reform des Gesetzes eine "Richtungsentscheidung für die Modernisierung der Bundespolizei". Irene Mihalic, Innenexpertin der Partei, hob gegenüber der "FAZ" vor allem die geplanten Kontrollquittungen hervor, durch welche die "Wahrscheinlichkeit von diskriminierend wirkenden Praktiken" verringert werden könne.
Für die FDP-Fraktion sagte der Innenpolitiker Manuel Höferlin, mit der Reform werde der "Paradigmenwechsel" gestärkt, "Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander auszuspielen". Die Bundespolizei könne künftig ihre Arbeit, vor allem an Bahnhöfen und Flughäfen, durch effizientere Personenkontrollen besser als vorher erledigen. "Für die Menschen bedeutet das mehr Sicherheit", so Höferlin.
Die Reformvorschläge der Ampel-Ressorts gehen nun zur Abstimmung an die Bundesländer und Verbände. Laut "FAZ" könnte das Bundeskabinett im kommenden Monat über dei geplanten Neuregelungen abstimmen.