Plenarsaal des Bundestags

Bundestag beschließt Gesetz Mehr Schutz für Kinder vor sexuellem Missbrauch

Stand: 01.02.2025 04:26 Uhr

Mit einem neuen Gesetz soll die Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch verbessert werden. Das Amt der Missbrauchsbeauftragten wird unter anderem aufgewertet - und Betroffene bekommen leichter Akteneinsicht.

Der Bundestag hat ein Gesetz abgesegnet, das die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Deutschland stärken soll. Das Plenum nahm das Gesetz mit den Stimmen aller Fraktionen und der Gruppe Die Linke an. 

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch bundesweit verbessern. Dafür sollen neue Strukturen entstehen, die neben der Aufklärung von Fällen auch eine bessere Prävention ermöglichen sollen. Die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut, das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Die künftige Bundesregierung wird verpflichtet, das Amt der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubinden.

Leichtere Akteneinsicht für Betroffene

Außerdem sieht das Gesetz eine künftige Berichtspflicht zur Arbeit der Missbrauchsbeauftragten an den Bundestag und den Bundesrat vor. So werde es künftig möglich sein, dass die Missbrauchsbeauftragte - ähnlich wie beispielsweise die Wehrbeauftragte des Bundes - jährlich einen Bericht an die beiden Verfassungsorgane richtet, in dem sie etwa besondere Missstände und Aspekte mit dringendem Handlungsbedarf aufzeigt.

Für Betroffene soll der Zugang zu Akten, die für die Aufarbeitung von Missbrauch relevant sein können, erleichtert werden. So werden durch das Gesetz künftig Jugendämter verpflichtet, Betroffenen Akteneinsicht zu gewähren und dazu Auskunft zu erteilen.

"Jeden Tag erleben über 50 Kinder in unserem Land sexuellen Missbrauch", erklärte Familienministerin Lisa Paus (Grüne). Die Bundesregierung tue "alles dafür, dass Missbrauch verhindert, aufgearbeitet und bekämpft wird", versicherte sie.

Kommission sieht noch Nachbesserungsbedarf

Betroffene von Missbrauch würdigten das neue Gesetz als wichtiges Signal. Der an das Amt der Missbrauchsbeauftragten angedockte Betroffenenrat sprach vom "Beginn staatlicher Verantwortungsübernahme". 

Die ebenfalls angedockte Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs des Bundes sieht trotz aller Freude über den Beschluss noch Aufgaben für die kommende Bundesregierung. Ihre Vorsitzende Julia Gebranden fordert unter anderem, dass Betroffene künftig ein umfassendes Akteneinsichtsrecht erhalten. Das neue Gesetz sehe dies nur für die Kinder- und Jugendhilfe vor, es müsse aber auf Bereiche wie Schule, Sport und Kirchen ausgeweitet werden, sagte Gebranden.

Außerdem sei das neue Gesetz "keine Garantie" dafür, dass Institutionen ihrer Verantwortung für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen gerecht würden. Die Kommission müsse die Pflicht zur Aufarbeitung durchsetzen können.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 31. Januar 2025 um 23:00 Uhr.