Staatsangehörigkeitsrecht Was sich bei der Einbürgerung ändern soll
Der Bundestag hat eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Einbürgerungen sollen künftig schneller möglich sein. Was genau ist noch geplant? Die Kernpunkte der Reform im Überblick.
Die Abgeordneten des Bundestages haben der Reform des sogenannten Staatsangehörigkeitsrechts zugestimmt. Damit will die Ampelkoalition schnellere Einbürgerungen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs im Überblick:
Einbürgerungsfrist
Derzeit können Menschen aus dem Ausland den deutschen Pass nach frühestens acht Jahren in Deutschland erhalten. Die Zeitspanne soll auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll eine Einbürgerung künftig sogar schon nach drei Jahren möglich sein. Unter solche "Leistungen" fallen etwa gute Sprachkenntnisse, ein ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Eine weitere Neuerung: Künftig soll für Migrantinnen und Migranten grundsätzlich die Mehrstaatigkeit möglich sein - also der Besitz zweier Pässe. Bisher müssen viele Ausländerinnen und Ausländer bei Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Davon ausgenommen sind unter anderem Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen EU-Staat oder der Schweiz. Aus Sicht der Bundesregierung droht das viele Menschen abzuschrecken, aus Verbundenheit zum Heimatland oder zu der im Ausland lebenden Familie.
Deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Auch hier lag die Frist bislang bei acht Jahren. Prinzipiell sollen in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten können.
Sprachkenntnisse
Die schnellere Einbürgerung wäre aber auch künftig an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Frauen und Männer aus dem Ausland, die die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wollen, müssen dafür Nachweise für eine gute Integration und gute Deutschkenntnisse erbringen. Ausnahmen gelten hier für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration, die häufig schon seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik leben. Für sie soll ein schriftlicher Einbürgerungs- sowie Deutsch-Test entfallen. Mit diesen Erleichterungen solle die "Lebensleistung" dieser älteren Generation gewürdigt werden, zitiert die Nachrichtenagentur AFP aus dem Gesetzesentwurf der Ampelkoalition, dem das Bundeskabinett im vergangenen August zugestimmt hatte.
Lebensunterhalt
Eine weitere Bedingung für die Einbürgerung ist, dass Migrantinnen und Migranten den eigenen Lebensunterhalt und den von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in der Regel selbst bestreiten müssen. Auch hier sehen die geplanten Regelungen Ausnahmen für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter vor, die nach 1974 nach Deutschland gekommen sind sowie für sogenannte frühere Vertragsarbeiter der DDR.
Bekenntnis zum Grundgesetz
Um den deutschen Pass zu erhalten, müssen sich Ausländerinnen und Ausländer - wie bisher - zu der im deutschen Grundgesetz verankerten freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dazu heißt es im Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums, dass "antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen" mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.
Bekenntnis gegen Antisemitismus
Das Bekenntnis soll den Plänen der Ampelkoalition nach künftig erweitert werden. Hintergrund sind unter anderem die teils antisemitischen Proteste auf deutschen Straßen nach dem Angriff der Terrormiliz Hamas aus Israel. Darum soll künftig auf das Bekenntnis "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens" gefordert werden. Mit Blick auf Russlands Angriff auf die Ukraine wird auch auf das "Verbot der Führung eines Angriffskrieges" verwiesen. Haltungen, die dem entgegenstehen, sollen eine Einbürgerung unmöglich machen.
Entzug der Staatsangehörigkeit
Die Einbürgerung kann binnen zehn Jahren aber auch wieder entzogen werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann etwa bei arglistiger Täuschung oder unrichtigen Angaben widerrufen werden. Mit der Reform können künftig auch unrichtige Erklärungen zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zur Rücknahme führen.
Die neuen Regelungen können voraussichtlich im April in Kraft treten. Derzeit leben Zahlen den Bundesinnenministeriums zufolge etwa zwölf Millionen Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Von diesen halten sich demnach rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in der Bundesrepublik auf.