Heimliche Durchsuchungen Buschmann erteilt Faesers BKA-Plänen eine Absage
Das Innenministerium hat offenbar Pläne erarbeitet, die dem BKA heimliche Durchsuchungen erlauben sollen. Nun hat Justizminister Buschmann in einem Interview darauf reagiert. Ein solcher Vorschlag werde nicht das Kabinett passieren, stellte er klar.
In der Regierungskoalition gibt es ein neues Streitthema: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) für verdeckte Durchsuchungen deutlich erweitern. Ihr Kabinettskollege von der FDP - Bundesjustizminister Marco Buschmann - erteilte ihrem Gesetzentwurf nun eine Absage.
Im Interview mit der Bild-Zeitung machte er deutlich, dass ihm die Pläne Faesers zu weit gehen. "Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben", sagte Buschmann. "Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch."
"Befugnis zum verdeckten Betreten"
"Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab", erklärte Buschmann im Interview weiter. "Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben."
Faesers Gesetzentwurf sieht Berichten zufolge vor, dem BKA zur Terrorabwehr mehr Befugnisse einzuräumen, um heimliche Ermittlungen durchzuführen. Zuerst hatten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks (RND) Deutschland darüber berichtet.
Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, umfasst "die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung", also das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones, sowie die Befugnis "zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen".
Bisher muss das BKA Anträge stellen
Aus Sicherheitskreisen heiß es dazu: Das BKA habe eine zentrale Position in der Strafverfolgung und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, dafür benötige es wirksame und moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt.
Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.