Gesetzentwurf Kabinett entscheidet über schnellere Abschiebungen
Die Bundesregierung will laut Innenministerin Faeser in der beginnenden Woche den Gesetzentwurf verabschieden, durch den die Abschiebepraxis verschärft werden soll. Demnach sollen Behörden und Polizei mehr Befugnisse erhalten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket soll noch in dieser Woche vom Kabinett beschlossen werden. "Ich werde unser umfassendes Gesetzespaket für mehr und schnellere Rückführungen am Mittwoch ins Kabinett einbringen."
Faeser: Zahl der Rückführungen um 27 Prozent höher
"Wer in Deutschland kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen", sagte Faeser der Zeitung "Rheinischen Post". "Das ist notwendig, damit wir Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Terror gefunden haben, weiter gut versorgen können." So habe man allein 1,1 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Schutz geboten.
Faeser betonte, dass die Zahl der Rückführungen in diesem Jahr schon um 27 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum sei. "Dennoch müssen wir Regelungen vorsehen, mit denen wir unser Recht konsequenter und schneller durchsetzen können." Der Entwurf sehe dafür "ein Bündel restriktiver Maßnahmen vor", sagte die Bundesinnenministerin. Dazu gehöre auch, Straftäter und Gefährder konsequenter und schneller auszuweisen und abzuschieben.
Dauer des Ausreisegewahrsams wird länger
Faeser hatte ihren Gesetzentwurf am 11. Oktober veröffentlicht und in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Bundestag entscheiden. Der Gesetzentwurf sieht mehr Befugnisse für Behörden und Polizei vor, um Abschiebungen durchzusetzen. Die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams, mit dem ein ausreisepflichtiger Ausländer festgesetzt werden kann, soll von 10 auf 28 Tage verlängert werden, damit die Behörden mehr Zeit für die Vorbereitung einer Abschiebung erhalten.
Vorgesehen ist zudem, dass Polizisten zur Durchsetzung einer Abschiebung auch andere Räume als die des Betroffenen betreten können. Damit soll beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften sichergestellt werden, dass die Person auch tatsächlich angetroffen wird. Zudem sollen künftig Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote ein Grund für Abschiebehaft sein sowie Ankündigungen von Abschiebungen entfallen. Ausnahme sollen dabei Familien mit Kindern unter zwölf Jahren sein.