Widerstand gegen Gesetzentwurf Länder fordern Nachbesserung bei Heizungsplänen
Wenn es nach dem Kabinett geht, sollen ab 2024 neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Nun fordern einige Länder Nachbesserungen der Heizungspläne.
Die Bundesregierung soll ihre Heizungspläne nach dem Willen einiger Bundesländer nachbessern. Verschiedene Ausschüsse des Bundesrats haben diese Empfehlung gegeben. Die Beratungen stehen allerdings erst ganz am Anfang.
Der Umweltausschuss des Bundesrats, in dem viele grüne Landesumweltminister vertreten sind, fordert eine Verschärfung der Heizungspläne.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es ein grundsätzliches Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Energien nach dem 31. Dezember 2044 geben. Diese Zielsetzung sei mit dem Ziel der Bundesregierung kompatibel, im Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, heißt es.
In einigen Ländern werde jedoch schon früher eine Klimaneutralität angestrebt. "Um diese Ziele auch erreichen zu können, muss den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, schon früher Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen."
Bundesrat stimmt am 12. Mai ab
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte im gemeinsam Morgenmagazin von ARD und ZDF, es müsse insbesondere bei der Förderung nachgesteuert werden. "Das Ziel muss ja sein, dass insbesondere Menschen mit dem kleinen Geldbeutel nicht überfordert sind. Das ist berücksichtigt in dem Konzept, das die Bundesregierung vorgelegt hat. Aber aus meiner Sicht ist es noch nicht ausreichend."
Der Bundesrat stimmt am 12. Mai über die Empfehlungen ab. Dabei ist offen, ob diese so angenommen werden. Weil wies darauf hin, dass man ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens stehe.
In den Ausschüssen des Bundesrats gebe es unterschiedliche Empfehlungen. Darüber werde man im Bundesrat in der nächsten Sitzung zu entscheiden haben. Auch der Bundestag steht am Anfang der parlamentarischen Beratungen. Die FDP hat bereits deutliche Nachbesserungen gefordert.
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen.