Trotz Kritik aus Ländern Lauterbach will Klinikreform vorantreiben
Angst vor Klinikschließungen, Kritik an Finanzierungsplänen - die geplante Krankenhausreform sorgt weiter für Streit zwischen Bund und Ländern. Dennoch will Bundesgesundheitsminister Lauterbach sie zügig vorantreiben.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt trotz anhaltender Differenzen mit den Ländern auf zügige nächste Schritte zur geplanten Krankenhausreform. In einigen geforderten Punkten wie einer stärkeren Entbürokratisierung könne man mitgehen, sagte der SPD-Politiker nach Bund-Länder-Beratungen in Berlin. Dagegen seien einheitliche Qualitätsvorgaben für den Bund nicht verhandelbar. Die Notwendigkeit der Reform sei bei dem Treffen nicht infrage gestellt worden. Alle wüssten, dass es eine "historische Gelegenheit" sei, das Krankenhaussystem so neu aufzubauen, wie es benötigt werde.
Erste Lesung noch vor dem Sommer
Zu einem nun vorgelegten Gesetzentwurf können Länder und Verbände bis zum 30. April Stellung nehmen, wie der Minister erläuterte. Am 8. Mai soll sich das Kabinett damit befassen, die erste Lesung im Bundestag wird noch vor dem Sommer angestrebt. Lauterbach sagte, er glaube nicht, dass die Reform noch scheitere. Die Krankenhausreform ist so angelegt, dass sie im Bundesrat nicht mehr zustimmungsbedürftig sein soll.
Einwände aus den Ländern
Aus den Ländern kommen weiter Einwände gegen das Vorgehen Lauterbachs. Die bayerische Ressortchefin Judith Gerlach (CSU) kritisierte eine Gefährdung der Versorgungssicherheit. "Viel zu viele Krankenhäuser müssen infolge seines Reformvorschlags ihr Leistungsangebot ganz erheblich verringern. Das ist unverantwortlich", so Gerlach. Wenn Lauterbach sein Vorhaben nicht korrigieren sollte, werde Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen. Ein neues Gutachten im Auftrag von Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ergab unter anderem, dass eine Gesetzesverabschiedung ohne Zustimmung des Bundesrates berge "das Risiko einer formellen Verfassungswidrigkeit". Die vier Länder kritisieren Eingriffe in die Planungshoheit der Länder.
Kritik auch von Krankenkassen
Auch die Krankenkassen erwägen im Streit um die Krankenhausreform juristische Schritte. Dabei geht es darum, dass laut Gesetzentwurf der Umbau der Krankenhauslandschaft auch mit Mitteln aus der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden soll. "Es werden munter weiter Lasten auf die Gesetzliche Krankenversicherung verteilt", kritisierte die Chefin des Verbands der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" (Donnerstag). "Die angedachte Finanzierung des Klinikumbaus ist etwas, was Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über Jahre hinweg massiv belasten würde", fügte sie hinzu.
Ziele der Krankenhausreform
Mit der Krankenhausreform will Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Finanzierung, Organisation und das Leistungsspektrum der rund 1.900 Krankenhäuser in Deutschland grundlegend verändern. Ein wesentliches Ziel ist es, die Behandlungsqualität zu verbessern, indem nicht mehr jede Klinik alles machen darf, sondern die für eine Leistung notwendigen Mindeststrukturen vorgewiesen werden müssen. Nur dann erhält die Klinik auch eine entsprechende Leistungsgruppe und darf die Leistung abrechnen. Das dürfte auch die Zahl der Kliniken verringern und für mehr große Kliniken sorgen.
Grundlegende Änderung der Finanzierung
Auch soll sich die Finanzierung der Krankenhäuser ändern, sodass die Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Patienten behandeln zu müssen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen. Kritiker hatten erklärt, in Deutschlands Kliniken werde zu viel operiert, weil das für die Häuser lukrativ sei. Auch waren medizinische Abteilungen, die nicht wirtschaftlich betrieben werden können, vielfach geschlossen worden, etwa Kinderkliniken oder Geburtsstationen. Das soll sich mit dem neuen Finanzierungssystem ändern.