Urteil des Bundesverfassungsgerichts Kein Staatsgeld mehr für Verfassungsfeinde?
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über den Ausschluss der NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Das Urteil könnte auch für den Umgang mit der AfD eine Rolle spielen.
2017 hatte das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, die NPD zu verbieten. Das Gericht sagte damals, die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber politisch keine Gefahr für die Demokratie. Dabei gab das Gericht einen wichtigen Hinweis: Auch wenn eine Partei nicht verboten sei, könne man ihr unter Umständen trotzdem staatliches Geld entziehen, sie etwa von Wahlkampfkostenerstattung ausschließen.
Daraufhin wurde das Grundgesetz geändert. Und so steht seit 2017 in Art. 21 der deutschen Verfassung: "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen". Und es wird konkretisiert: Sollte die Partei ausgeschlossen werden, kann sie bei Spenden auch keine Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.
Erster Antrag auf Ausschluss von staatlicher Finanzierung
2019 stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam den Antrag, die NPD, die sich inzwischen "Die Heimat" nennt, von der staatlichen Finanzierung auszuschließen.
Im Juli in der mündlichen Verhandlung vorm Bundesverfassungsgericht begründete Peter Tschentscher, regierender Bürgermeister Hamburgs von der SPD den Antrag: Eine Partei, die darauf ausgerichtet sei, den Staat zu zersetzen und ihn zu beseitigen, dürfe nicht auch noch vom Staat unterstützt werden.
Partei nahm an mündlicher Verhandlung nicht teil
Die Partei hatte ihrerseits vor Verfahrensbeginn vorgetragen, dass es gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoße, wenn sie von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen würde. Vor Gericht erschien dann kein einziger Vertreter der Partei. Auf ihrer Homepage sprach sie von einem "Schauprozess". Es sei kein faires Verfahren zu erwarten.
Peter Tschentscher von der SPD hielt das für symptomatisch. Es sei, soweit er wisse, das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Verfahrensbeteiligten nicht erschienen seien. "Es zeigt wirklich in der gesamten Grundhaltung, dass diese Partei unsere Verfassung, den Staat, die Verfassungsorgane missachtet."
Schon länger keine Wahlkampfkosten mehr erstattet
Die NPD alias "Die Heimat" hat seit 2020 keine staatlichen Zuschüsse mehr bekommen. Der Grund: Zu wenige Wählerstimmen bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen. Dennoch sei der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung wichtig, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Denn wenn sie jetzt wieder anträte und genug Stimmen bekäme, dann würde sie ja wieder finanziert.
Außerdem profitiere die Partei weiterhin von Steuervorteilen. So habe sie zuletzt Erbschaften in der Höhe von bis zu 500.000 Euro erhalten und nicht versteuern müssen.
Entscheidung könnte auch für AfD eine Rolle spielen
Inhaltlich muss Karlsruhe eine Grundsatzfrage entscheiden: Kann eine Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden, obwohl sie nicht verboten ist?
Diese Frage könnte auch für andere Parteien eine Rolle spielen. Etwa für die AfD. Denn diese wird vom Verfassungsschutz beobachtet und gilt in Teilen als gesichert rechtsextrem. Entscheidend ist, welche Maßstäbe das Bundesverfassungsgericht vorgibt. Das Urteil wird heute um zehn Uhr verkündet.