Petition für Grundrechte-Entzug Mehr als 1,6 Millionen Unterschriften gegen Höcke
Seit November läuft eine Online-Petition, die fordert, dem AfD-Politiker Höcke einige Grundrechte zu entziehen. Nun wurde die Unterschriftenliste mit mehr als 1,6 Millionen Unterzeichnern an Politiker im Bundestag übergeben.
Mehr als 1,6 Millionen Menschen haben im Internet eine Petition unterzeichnet, die eine sogenannte Grundrechtsverwirkung für den AfD-Politiker Björn Höcke fordert. Der Initiator der Unterschriftensammlung, Indra Ghosh, hat diese nun an Politikerinnen und Politiker von Grünen, SPD und Linken im Bundestag übergeben.
Die Petition war im vergangenen November unter dem Namen "Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen" gestartet. Bis Donnerstagnachmittag hatten mehr als 1.675.800 Menschen online unterzeichnet. Beendet ist die Unterschriftensammlung noch nicht. Laut der Webseite soll nun das neue Ziel von 1.725.000 Stimmen erreicht werden.
Sie freue sich "darüber, dass im Land etwas in Bewegung kommt", sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann bei der Übergabe, der den Organisatoren zufolge bislang größten Online-Petition in Deutschland. Es sei ein "wahnsinnig ermutigendes Signal", dass die Zivilgesellschaft die Gefahren, die vom Rechtsextremismus ausgingen, spüre und wisse, dass es jetzt auf jede und jeden Einzelnen ankomme.
Keine öffentlichen Ämter, keine Kandidatur
Ziel der geforderten Grundrechtsverwirkung ist es unter anderem, dass Höcke das Recht verliert, sich zu Wahlen aufstellen zu lassen und ein öffentliches Amt zu bekleiden. Derzeit ist Höcke Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag.
Dafür müsste die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung gemäß des Artikels 18 im Grundgesetz stellen. Dieser Artikel besagt, dass eine Person bestimmte Grundrechte verwirkt, wenn sie diese Grundrechte "zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht". Zu diesen Grundrechten gehören unter anderem die Meinungs- und Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit sowie das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Recht auf Eigentum oder das Asylrecht.
Welche Rechte im Falle einer Grundrechtsverwirkung in welchem Ausmaß eingeschränkt werden, müsste das Bundesverfassungsgericht festlegen.