Nach sexuellen Übergriffen "Pille danach" wird von Krankenkassen übernommen
Frauen, die vergewaltigt wurden, müssen künftig nicht mehr selbst für die "Pille danach" aufkommen. Der Bundestag beschloss, die bisher geltende Altersgrenze von 22 Jahren zu streichen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Bei einer Vergewaltigung müssen Frauen künftig Notfall-Verhütungsmittel nicht mehr selbst bezahlen. Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung der früheren Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP beschlossen. Demnach sollen die Kosten für die "Pille danach" von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Nach der bisher geltenden Rechtslage erstatten die Kassen derzeit nur Versicherten bis zum vollendeten 22. Lebensjahr derartige Medikamente. Die Altersbeschränkung entfalle künftig in allen Fällen, in denen ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung bestehe, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Überraschende Einigung durch Ampel-Parteien
Die Änderung wurde in das geplante "Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune" eingefügt, auf das sich die drei Parteien vor wenigen Tagen überraschend geeinigt hatten. Das Gesetz bezieht sich auf viele verschiedene Aspekte des Gesundheitssystems und sieht unter anderem den Wegfall der Honorarbudgets für Hausärzte vor.
Die "Pille danach" ist eine Hormontablette, die eine Schwangerschaft verhindert. Das Mittel, das rezeptfrei in der Apotheke erhältlich ist, kostet derzeit je nach Produkt zwischen 16 und 35 Euro. Die Kostenübernahme im Fall des sexuellen Missbrauchs ist eine langjährige Forderung von Frauen- und Sozialverbänden. Auch die Union hatte sich im Herbst 2024 in einem Bundestagsantrag dafür stark gemacht.