"Verbaler Angriff" im Bundestag SPD-Abgeordneter Schrodi muss Ordnungsgeld zahlen
Der SPD-Abgeordnete Schrodi muss wegen eines schweren "verbalen Angriffs" im Bundestag 1000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Schrodi erklärte, er habe sich bereits mit dem betroffenen CDU-Vertreter ausgesprochen.
Im Plenum des Bundestags ist der SPD-Abgeordnete Michael Schrodi gegen das Präsidium und andere Parteien schwer ausfällig geworden und muss dafür nun 1000 Euro Ordnungsgeld zahlen - eine sehr selten verhängte Strafe.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erteilte die Strafe während der Sitzung. "Ich bitte jetzt wirklich um Mäßigung, weil ich jetzt etwas machen muss, das ist mir wirklich nicht leicht gefallen." Es habe von Schrodi "einen wirklich derartigen verbalen Angriff auf das Sitzungspräsidium gegeben und auf einzelne Mitglieder dieses Hauses, sodass ich das als eine mehr als geringfügige Verletzung der parlamentarischen Ordnung werten muss".
Schrodi kündigt Entschuldigung an
Schrodi erklärte im Magazin "Stern", er habe sich geärgert, weil CDU und CSU unterstützt von der AfD Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) ins Plenum hätten zitieren wollen, obwohl der gerade im Bundesrat geredet habe.
"Ich bin zum Präsidium gegangen und habe dem CDU-Vertreter gesagt: Gemeinsam mit Faschisten einen solchen Popanz zu machen, ist inakzeptabel", sagte Schrodi. "Man macht keine gemeinsamen Sachen mit der rechtsextremen AfD."
Schrodi fügte hinzu, er wolle das Ordnungsgeld akzeptieren. "Ich werde mich bei dem Bundestagspräsidium natürlich entschuldigen", sagte der SPD-Politiker dem "Stern". Seine Äußerungen seien "aus der Situation heraus" gekommen.
Auf Twitter teilte er zudem mit, er habe sich bereits mit dem CDU-Vertreter Michael Donth "ausgetauscht und alles geklärt".
Seltene Strafe
Laut Geschäftsordnung des Bundestags kann die Präsidentin "wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages bei dessen Sitzungen" ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro erteilen. Im Wiederholungsfall erhöhe sich dies auf 2000 Euro. Gröbere Verletzungen der Ordnung könnten zu Saalverweis und Teilnahmeverbot an bis zu 30 Sitzungstagen führen.
Im Regelfall belässt es die Präsidentin im Bundestag bei einem Ordnungsruf. Dass ein Ordnungsgeld verhängt wird, kommt dagegen sehr selten vor - zuletzt im März 2018 gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron. Er musste ein Ordnungsgeld zahlen, weil er bei der geheimen Kanzlerwahl Angela Merkels (CDU) den Stimmzettel mit seinem Nein fotografiert und auf Twitter verbreitet hatte.