Kabinettsbeschlüsse Bund baut weitere Hürden für Solarstrom ab
Das Kabinett hat Sparpläne und Maßnahmen zur Energiewende auf den Weg gebracht: Unter anderem soll die Installation von Solarmodulen auf Dächern, Balkonen und Feldern vereinfacht werden. Gebilligt wurden auch die Einschnitte beim Elterngeld.
Die Bundesregierung will den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern und Gebäuden beschleunigen. Mit einem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Paket sollen bürokratische Hürden deutlich abgebaut werden - sogenannte Balkonkraftwerke können dadurch einfacher in Betrieb genommen werden.
Das Solarpaket I sieht vor, dass die bisher komplizierte Anmeldung von Solaranlagen auf dem Balkon beim Netzbetreiber bald der Vergangenheit angehört. Eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur soll in Zukunft ausreichen, wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz mitteilte. Durch den Betrieb einer eigenen Solaranlage könnten Mieterinnen und Mieter zukünftig Stromkosten sparen.
Zudem sollen landwirtschaftliche Gebiete grundsätzlich für die Förderung von Solaranlagen geöffnet werden. Der Zubau von Fotovoltaik auf diesen Flächen soll dabei aber auf 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt werden. Solaranlagen dürfen künftig auch verstärkt auf schon versiegelten Flächen wie Parkplätzen gebaut werden.
Kabinett stimmt für kommunale Wärmeplanung
Außerdem hat das Bundeskabinett einen wichtigen Baustein zum umstrittenen Heizungsgesetz gelegt, es stimmte für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung. Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende sollen so Gewissheit über die künftige lokale Wärmeversorgung erlangen - etwa ob Fernwärme oder eine Versorgung mit Wasserstoff geplant ist - und darüber, ob sie ihre Heizung anpassen müssen.
Die Wärmeplanung soll mit dem Gesetz flächendeckend für alle Bundesländer Pflicht werden: Großstädte ab 100.000 Einwohnern müssen dann spätestens ab Juli 2026 eine solche Planung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden ab Juli 2028. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen lockerere Vorgaben gelten, kleine benachbarte Gemeindegebiete dürfen dabei zusammenarbeiten. Die Fristen für die Wärmeplanung wurden an jene im Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst. Beide Gesetze zum klimafreundlichen Heizen sind eng aneinandergekoppelt.
Kürzungen beim Elterngeld
Zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts zählen auch die bereits angekündigten Kürzungen beim Elterngeld. Die Einkommensgrenze, bis zu der Anspruch auf Elterngeld besteht, wird für Alleinerziehende sowie für Paare auf einheitlich 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen verringert. Bisher liegen die Grenzen bei 250.000 und 300.000 Euro.
Laut Familienministerium sollen dadurch im nächsten Jahr 150 Millionen Euro, im Jahr 2025 400 Millionen Euro und danach jährlich 500 Millionen Euro gespart werden. Im Etat von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sind für 2024 knapp acht Milliarden Euro für das Elterngeld vorgesehen. Das ist der weitaus größte Einzelposten in dem Ministerium.
Erleichterungen für Start-ups
Außerdem brachte das Kabinett das sogenannte "Zukunftsfinanzierungsgesetz" auf den Weg, wie die Nachrichtenagentur Reuters von einem Regierungsvertreter erfuhr. Das Gesetz sieht weitere Steuervorteile für Mitarbeiterbeteiligungen und Regeln für einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt vor.
Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen seien Treiber von Innovation, heißt es im Entwurf, der federführend im Ressort von Finanzminister Christian Lindner (FDP) ausgearbeitet worden war. Unter anderem soll der Steuerfreibetrag für verbilligt überlassene Firmenbeteiligungen von Mitarbeitenden von 1.440 Euro auf 5.000 Euro jährlich steigen. Der Bundestag soll noch vor Jahresende zustimmen, damit es 2024 in Kraft treten kann.