Urteil im Internet abrufbar Verfassungsgericht prüft vorzeitige Veröffentlichung
Etwa zwölf Stunden vor der Urteilsverkündung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform bereits im Internet abrufbar. Das Gericht prüft nun, ob ein technischer Fehler die Ursache sein könnte.
Eigentlich sollte die Entscheidung heute um 10 Uhr veröffentlicht werden, sickerte aber bereits am Vorabend durch: Der Urteilstext war gestern schon für kurze Zeit auf der Internetseite des Karlsruher Gerichts zugänglich gewesen. Mehrere Medien berichteten darüber. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Zwischenfall.
Eventuell technischer Fehler
Die stellvertretende Verfassungsgerichtspräsidentin Doris König äußerte sich gleich zu Beginn der Urteilsverkündung in Karlruhe dazu. Sie bedauerte, dass die Entscheidung "eventuell aufgrund eines technischen Fehlers" bereits online abrufbar gewesen war. "Das Gericht ist gerade dabei zu prüfen, wie es dazu kommen konnte."
Nachdem sie sich zu dem Zwischenfall geäußert und die grundsätzlichen Entscheidungen des Gerichts stichpunktartig verkündet hatte, fuhr die Vizegerichtspräsidentin mit dem Einführungsstatement fort: "Weil die, die das Urteil noch nicht gelesen haben, wahrscheinlich aus dem Tenor alleine nicht wirklich schlau geworden sind."
Lindholz hält Veröffentlichung für bedenklich
Die Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andrea Lindholz, bedauerte den Vorfall. Die Tatsache, dass das Urteil aus Karlsruhe Stunden vor der Verkündung für kurze Zeit im Internet zu finden war, sei "sehr bedenklich", schrieb die CSU-Politikerin auf X, "gerade in der jetzigen Zeit, in der wir so intensiv für Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen werben".
Durch die vorzeitige Veröffentlichung wurde vor der geplanten Verkündung bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht die von der Ampelkoalition verkündete Aufhebung der Grundmandatsklausel kippt. Mit dem Urteil waren die Klagen der Union, der Linken und der bayerischen Staatsregierung teilweise erfolgreich.