Bundeskabinett Höhere Sozialabgaben für Gutverdienende beschlossen
Nach langem Streit hat das Kabinett die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen erhöht. Eigentlich ein Routinevorgang, den das Finanzministerium aber zuletzt blockierte. Spürbar wird die Erhöhung für Gutverdienende.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung werden zum 1. Januar deutlich angehoben. Nach wochenlanger Blockade durch das Finanzministerium beschloss das Bundeskabinett eine entsprechende Vorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Die Beitragsbemessungsgrenzen entscheiden darüber, bis zu welchem Einkommen Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Für den Anteil der Entgelte darüber werden keine Sozialabgaben fällig
Der Verordnung zufolge steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro. Das bedeutet, dass bis zu dieser Lohnhöhe Beiträge für die Krankenkasse abgezogen werden. Darüber hinaus steigen die Beiträge nicht weiter.
Bei der Rentenversicherung soll die Bemessungsgrenze bundesweit auf 8.050 Euro angehoben werden. Derzeit müssen in Westdeutschland auf Monatsbruttogehälter bis 7.550 Euro Rentenbeiträge abgeführt werden. In Ostdeutschland liegt die Grenze bei 7.450 Euro.
Blockade durch Finanzministerium
Die Anpassung ist eigentlich ein Routinevorgang. Die Grenzen richten sich in der Regel nach den Löhnen - da diese 2023 um 6,44 Prozent gestiegen waren, sollten auch die Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend erhöht werden. Spürbar wird das für Gutverdiener, bei denen ein größerer Anteil ihres Lohns mit Sozialabgaben belastet wird.
Die Rechengrößen standen schon vor drei Wochen im Kabinett zur Entscheidung an. Einen Tag vorher legte Finanzminister Christian Lindner (FDP) aber die bereits erteilte Zustimmung auf Eis, um Änderungen im Steuerrecht durchzusetzen. Sozialverbände wie Caritas und der VdK protestierten daraufhin heftig gegen die Blockade.
Die Verordnung muss nun noch den Bundesrat passieren, was voraussichtlich am 22. November geschehen könnte. Bedingung ist aus Sicht des Finanzministeriums, dass bis dahin der Bundestag Lindners Steuerentlastungspläne verabschiedet hat. "Die Bundesregierung wird den Bundesrat bitten, die Verordnung gemeinsam mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz zu beraten", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums der Nachrichtenagentur Reuters.
Steuergesetz umstritten
Das Steuergesetz ist in den Ampel-Fraktionen aber noch umstritten, weil die Grünen bremsen. Co-Fraktionschefin Katharina Dröge hatte am Dienstag erklärt, das Gesetz könne in der nächsten Woche noch fristgerecht verabschiedet werden.
Die Grünen haben Vorbehalte bei der Anpassung der Steuertarife an die Inflation, die Teil des Gesetzes ist und auf die Lindner besteht. Steuerzahler rutschen sonst bei Lohnerhöhungen in einen höheren Steuertarif, obwohl das Lohnplus womöglich von der Inflation aufgezehrt wird und keine höhere Kaufkraft beschert.