Pläne Lauterbachs Verbot von Lachgas und "begleitetem Trinken"
Lachgas ist bei Jugendlichen eine beliebte Partydroge. Gesundheitsminister Lauterbach hat nun offenbar einen Vorschlag für ein Verbot erarbeitet. Zudem will er 14- und 15-Jährigen das "begleitete Trinken" untersagen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einem Medienbericht zufolge eine Gesetzesänderung erarbeitet, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu stoppen. Die Zeitung Rheinische Post berichtet, in dem Änderungsantrag seien Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen.
Für Kinder und Jugendliche soll demnach künftig ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten. Dem Änderungsantrag zufolge soll die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als "anerkannte Verwendung" erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. Hintergrund ist dem Bericht nach, dass Lachgas auch in der Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird.
Risiken oft unterschätzt
Lachgas wird häufig als "Partydroge" genutzt. Es ist in Deutschland legal erhältlich und wird häufig aus Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert. Die Risiken würden dabei oft unterschätzt, mahnen Expertinnen und Experten. Negative Folgen seien Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen - verbunden mit der Gefahr von Langzeitschäden und Abhängigkeiten.
In der Debatte hatten auch die Länder Einschränkungen beim Verkauf gefordert. In einer Entschließung des Bundesrats wurde die Bundesregierung gebeten, die Aufnahme von Lachgas in die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes zu prüfen. Diese listet chemische Varianten psychoaktiver Stoffe auf, welche die Bundesregierung als Gefahr für die Bevölkerung eingestuft.
Lauterbach für Verbot von "begleitetem Trinken"
Der Bundesgesundheitsminister will zudem die Chemikalien Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol verbieten. Sie sind als sogenannte K.-o.-Tropfen bekannt. Der Rheinischen Post zufolge soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Lauterbach forderte derweil auch ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen. "Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben. Das sogenannte begleitete Trinken sollte untersagt werden", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Die Anwesenheit von Erwachsenen ändere nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder.
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche in Deutschland ab 16 Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken und kaufen. Ist eine "sorgeberechtigte Person" - also etwa Vater oder Mutter - dabei, dürfen sie dies bereits ab 14.