BVerfG zu Bundestagsregeln Linken-Abgeordneter scheitert mit Eilantrag
Die Linke hat als Gruppe im Bundestag nun weniger Rechte. Ihr Abgeordneter Hahn wollte sich gegen seinen Rauswurf aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium wehren. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte seinen Eilantrag ab.
Seit der Auflösung der Linken-Fraktion im Bundestag haben ihre Abgeordneten weniger Rechte. Unter anderem wird der Linken-Politiker André Hahn nicht mehr zu Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) eingeladen, das die Geheimdienste überwacht. Dagegen hatte er beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Seinen Eilantrag lehnte das Gericht nun ab. Grundsätzlich über den Fall entschieden ist aber noch nicht, wie die Richter in Karlsruhe mitteilten.
Hahn habe nicht hinreichend dargestellt, warum seine Mitgliedschaft im Kontrollgremium Teil derjenigen Rechte ist, die aus seinem durch Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz gewährleisteten Abgeordnetenstatus fließen, teilte das Gericht mit.
Persönliche Wahl?
Hahn sitzt seit 2014 in dem Gremium, das für die Kontrolle des Bundesnachrichtendiensts (BND), des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) und des Bundesamts für Verfassungsschutz zuständig ist. Aus Sicht der Bundestagsverwaltung verliert die Linke durch den Verlust des Fraktionsstatus' auch ihre Mitgliedschaft im PKGr. Hahn vertritt die Gegenmeinung: Er sei persönlich vom Plenum des Bundestags für die gesamte Legislatur gewählt, unabhängig vom Schicksal seiner Fraktion.
Diese musste sich auflösen, weil nach der Abspaltung des Flügels um Sahra Wagenknecht die Mindestgröße unterschritten war. Die Linke ist nur noch eine Gruppe und hat nicht mehr dieselben Rechte wie eine Fraktion. Sie durfte aber zum Beispiel ihren Sitz im Präsidium des Bundestags behalten - Petra Pau ist weiter Vizepräsidentin.
Hahn gilt als erfahrener Experte
Hahn hält seinen Fall für vergleichbar und befürchtet nach eigenen Angaben vollendete Tatsachen, wenn der Bundestag jetzt schon einen Nachfolger wählt. Das Vorschlagsrecht hat die CDU/CSU-Fraktion. Aus der Union hieß es, niemand habe etwas gegen den erfahrenen Experten Hahn. Es gehe vielmehr darum, die Vertretung der Opposition insgesamt in dem Gremium zu sichern.
Aktenzeichen 2 BvE 1/24