EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien Bundesrat stimmt EU-Erweiterung zu
Der Weg für den EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2007 ist frei. Der Bundesrat billigte das Gesetz, das die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Europäischen Union schafft. Alle anderen europäischen Parlamente hatten ihre Zustimmung bereits gegeben.
Der Bundesrat hat einstimmig den EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2007 gebilligt. Alle 16 Bundesländer stimmten dem Gesetz zu, das die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Europäischen Union schafft. Allerdings wurden in einer Entschließung die beiden Staaten aufgefordert, schnellstmöglich die von der EU-Kommission angesprochenen Mängel abzustellen - insbesondere im Justizwesen und bei der Korruptionsbekämpfung, bei der Verwaltung der Agrarfonds, bei der Lebensmittelsicherheit und im Bereich der Flugsicherheit.
Der Vertrag sieht mehrere Schutzklauseln vor, unter anderem zum Binnenmarkt und im Bereich Justiz und Inneres. Die EU-Kommission wurde darin bestärkt, die im Beitrittsvertrag enthaltenen Schutzklauseln in vollem Umfang anzuwenden, wenn die beiden neuen Mitglieder ihren europarechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, muss er von allen 25 EU-Staaten und den beiden neuen Ländern ratifiziert werden.
Wulff: Weitere Beitritte unter Vorbehalt
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff erklärte, die Aufnahme weiterer Länder in die EU könne es nur geben, wenn es Fortschritte im Verfassungsprozess gebe. "Es gibt andere Formen der Zusammenarbeit mit Ländern, die an die Europäische Union angrenzen", sagte der CDU-Politiker. Er erinnerte daran, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel der Türkei eine privilegierte Partnerschaft angeboten hatte.
Die bayerische Bundesratsministerin Emilia Müller wies auf die Mängel in Bulgarien und Rumänien hin. Die CSU-Politikerin forderte die EU-Kommission zum Handeln auf. Die Schutzmaßnahmen müssten in allen Bereichen zum 1. Januar 2007 in Kraft treten und konsequent angewendet werden, falls die Defizite bis dahin nicht beseitigt sind. "Wir brauchen rechtzeitig einen wirksamen Schutz der Bürger aller EU-Mitgliedstaaten vor organisierter Kriminalität und Korruption."
Streit um Off-Shore-Windparks und Schulden der Kassen
In der Sitzung der Kammer geht es heute außerdem um mehrere Streitthemen zwischen Bund und Ländern - unter anderem um Pläne der Bundesregierung, die Kosten für den Anschluss von Off-Shore-Windparks nicht deren Investoren, sondern den Stromnetzbetreibern aufzubürden. Letztlich bedeutet dies, die Anschlusskosten auf alle Stromerzeuger umzulegen. Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg kritisieren dies als versteckte Subventionierung. Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses haben sie aber bisher keine Mehrheit.
Gleiches gilt für die strittige Frage der Entschuldung der gesetzlichen Krankenkassen. Der Bundestag hatte im Vorgriff auf die Gesundheitsreform entsprechende Regelungen ins Vertragsarztrecht geschrieben. Die Kassen müssen bis spätestens Ende 2008 schuldenfrei sein, damit der Gesundheitsfonds wie geplant starten kann.