Ben Höhn
mittendrin

Nach Änderung von Dienstvorschrift Trans und bei der Polizei

Stand: 17.05.2022 19:56 Uhr

Lange konnten trans, inter und nicht-binäre Menschen nicht für die Polizei arbeiten. Eine Dienstvorschrift verlangte bestimmte Geschlechtsmerkmale. Seit sie geändert wurde, können Polizeianwärter offen trans sein - wie Ben Höhn.

Von Elin Halvorsen, NDR

Es ist die zweite Unterrichtsstunde in der Fachhochschule im schleswig-holsteinischen Altenholz. Verfassungsrecht steht auf dem Plan, 25 Studierende hören der Dozentin zu, machen sich Notizen. Mittendrin sitzt Ben Höhn. Er ist der erste Polizeianwärter, der ganz offen als Transmann lebt. Der 21-Jährige wollte schon immer zur Polizei. "Ich habe als kleines Kind zum Geburtstag eine Polizeimütze und so eine Kelle bekommen und bin damit dann durch die Straßen gelaufen und habe Strafzettel verteilt", schmunzelt er.

Jetzt studiert er an der Polizeischule und wird Kommissar bei der Wasserschutzpolizei. Doch lange war für ihn unklar, wie er zu seinem Traumberuf kommen sollte. Denn wo für viele Interessierte der Weg zur Polizei bei der schriftlichen Prüfung oder beim Sporttest endete, galten für trans, inter oder nicht-binäre Menschen noch ganz andere Hürden.

Als dienstuntauglich galt, wer nicht mindestens einen funktionierenden Hoden besitzt - das regelte bislang die Polizeidienstvorschrift 300. Auch Brustimplantate waren ein Ausschlusskriterium, was nicht nur trans Frauen diskriminierte. Mit einer Neufassung wurden diese Kriterien abgeschafft.

Ben Höhn

Ben Höhn ist einer der ersten Polizeianwärter, der offen trans ist.

Trans Personen gab es bei der Polizei immer

Bis in die 1990er-Jahre war die Polizei noch selbst an der Strafverfolgung Homosexueller beteiligt, offiziell transgeschlechtliche Menschen im Dienst waren undenkbar. Heute gibt es extra Stellen, die sich intern und extern mit der Community befassen.

Tim Jänke, Mitarbeiter der "Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ*" der Landespolizei in Schleswig-Holstein, hat das Einstellungsverfahren von Höhn begleitet. "Was ich auf jeden Fall gelernt habe in der Begleitung von transgeschlechtlichen Menschen ist, dass es total individuell ist. Wir können da keinen Leitfaden schreiben und sagen, wenn Person xy sich an mich wendet, dann muss das und das passieren. Nein, es ist total individuell", sagt Jänke.

Studien, wie viele trans oder inter Personen es bundesweit in den Polizeien gibt, existieren keine, aber die Anfragen von Interessierten häufen sich, seit die Einstellungsvoraussetzungen geändert wurden. "Natürlich hat es transgeschlechtliche Personen bei der Polizei schon immer gegeben. Die Menschen haben sich dann zum Teil aber erst nach ihrer Lebenszeitverbeamtung - also nach der Ausbildung - geoutet und dann ihre Geschlechtsangleichung oder ihre Namensänderung vorgenommen", so Jänke.

Viele führen ein Doppelleben

Viele führten oder führen noch immer ein Doppelleben. Jänke freut sich, dass dieses Versteckspiel durch die neue Vorschrift ein Ende hat. "Aus meiner Sicht müssen jetzt alle Polizeien in Deutschland transgeschlechtliche Menschen einstellen". Trotzdem tun das längst nicht alle Bundesländer.

Durch bestehende Formulierungen, dass Beamtinnen und Beamten einen längeren Zeitraum ohne Medikation auskommen müssen, bleibt ein Interpretationsspielraum. "Die dürfen nicht permanent auf Medikamente angewiesen sein, weil sie auch mehrtägig auf Einsätzen sind. Das führt dann wiederum zum Ausschluss von transgeschlechtlichen Menschen, die permanent auf Hormone angewiesen sind", erklärt Jänke. Momentan weiß er neben Schleswig-Holstein, dass auch Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen transgeschlechtliche Bewerberinnen und Bewerber einstellen.

Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, zum Transsexuellengesetz

tagesthemen, tagesthemen, 17.05.2022 22:30 Uhr

Coming-Out vor der Klasse

Damit es zu keiner irritierenden Situation kommt, entscheidet sich Polizeianwärter Höhn für ein Coming-out per Whatsapp-Nachricht im Klassenchat gleich zu Beginn des Studiums. Lange bastelt er an der richtigen Wortwahl. Dann schickt er die Nachricht ab, wirft das Handy unter die Bettdecke und geht aus dem Zimmer. "Natürlich hat man schon Bedenken, dass da niemand was schreibt und niemand darauf reagiert und das dann total seltsam ist. Ich hatte auch Angst davor, dass die Leute nichts mehr mit mir zu tun haben wollen."

Es kommt anders. Als er wieder auf sein Handy schaut, ist der gesamte Chat voll mit Regenbogenflaggen und positivem Zuspruch seiner Mitstudierenden. "Ich kenne das eben aus der Schule noch ganz anders und deswegen war ich unglaublich aufgeregt. Manche haben dann sogar noch einen kleinen Text geschrieben: 'Echt mutig von dir, wir stehen hinter dir, wir unterstützen dich.' Da kam dann doch auch die eine oder andere Träne zu Hause, weil es eine große Erleichterung war", sagt Höhn.

Recht auf Selbstbestimmung

"Ich wusste am Anfang - mit 13 oder 14 Jahren - selbst nicht, was trans überhaupt bedeutet. Ich kannte den Begriff gar nicht. Ich musste erst mal selbst herausfinden, was mit mir los ist", so Höhn. Orientieren konnte er sich an wenigen Menschen, Vorbilder hatte er kaum. Die Schulzeit war für ihn eine Tortur: Weder er, noch Lehrkräfte wussten, welche Schultoilette er benutzen durfte, Situationen in der Umkleide waren unangenehm.

Besonders ärgert sich Höhn aber über das Transsexuellengesetz. Um seinen Geschlechtseintrag oder Namen zu ändern oder Operationen machen zu lassen, müssen Trans-Personen Gutachten über sich ergehen lassen. "Ich habe mich gefühlt wie ein Tier, was gleich zur Schlachtbank geführt wird und sich begutachten lassen muss, musste da die intimsten Fragen beantworten, die auch nichts so richtig mit dem Thema zu tun hatten, und das empfinde ich noch immer als sehr diskriminierend", erzählt Höhn. Er hofft, dass die Bundesregierung ihr Versprechen einlöst und das Gesetz in ein Selbstbestimmungsrecht ändert.

Höhn will Vorbild sein

Mit seinem Regenbogenkugelschreiber an der Uniform will er ein Zeichen setzen, als Ansprechperson für die Community erkannt werden. Menschen, die Hasskriminalität erleben, zögern häufig noch, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Sie befürchten, dort erneut diskriminiert oder nicht ernst genommen zu werden. "Es ist wichtig, dass diese Taten angezeigt werden, denn nur dann tauchen sie in der Statistik auf", sagt er.

2020 hat die EU-Grundrechteagentur (FRA) eine Studie durchgeführt, an der sich auch 16.000 Menschen aus der LGBTI*-Community in Deutschland beteiligt haben. Gerade einmal 13 Prozent der Befragten sind zur Polizei gegangen, um körperliche oder sexualisierte Gewalt anzuzeigen. Dabei steigt die Zahl der Übergriffe - von 2019 auf 2020 gab es einen Anstieg um 36 Prozent.

Deswegen sei es auch Aufgabe der Polizei, diese Form von Trans-, Inter-, Bi-, oder Homofeindlichkeit richtig einzuordnen, sie als Hasskriminalität zu erkennen, so Höhn. "Ich möchte, dass es eine Polizei für jede und jeden ist, und nicht nur, dass sich jede und jeder an die Polizei wenden kann, sondern dass sich auch jede und jeder bei der Polizei bewerben kann." Er will jetzt das Vorbild sein, was er sich früher gewünscht hätte. Frei und sicher leben zu können, dürfe keine Frage der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität sein.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 17. Mai 2022 um 22:30 Uhr.