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Neu in 2020 Wer mehr Geld kriegt und was günstiger wird

Stand: 28.12.2019 03:54 Uhr

Höhere Renten, mehr Mindestlohn, höhere Freibeträge - für Millionen Menschen gibt es ab 2020 mehr Geld. Billiger Bahnfahren - oder gar umsonst, günstigere Tampons und E-Paper kommen dazu. Aber es gibt auch neue Pflichten.

Von Zusammengestellt von Nea Matzen, tagesschau.de

Was ändert sich für wen? Eine Übersicht über neue Regelungen im Jahr 2020:

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab 1. Januar 2020 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent gesenkt. Die Senkung des Beitrags entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Unternehmen um jeweils rund 0,6 Milliarden Euro jährlich.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent angehoben. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz tatsächlich ausfällt, legt jede Krankenkasse für ihre Mitglieder selbst fest.

Arbeitgeber können von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern mit einem Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts gefördert werden, wenn sie Arbeitsuchende mit Vermittlungshemmnissen einstellen. Allgemein können die Zuschüsse längstens bis zu zwölf Monate gewährt werden.

Für Geflüchtete

Das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung erlaubt nach Deutschland Geflüchteten ab dem 1. Januar nach einer dreijährigen Ausbildung für zwei Jahre in eine reguläre Beschäftigung in Deutschland zu wechseln.

Für ausländische Fachkräfte

Qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 1. März 2020 den Weg nach Deutschland erleichtern. So sollen Visaverfahren beschleunigt und die Möglichkeiten verbessert werden, dass Fachkräfte Deutsch lernen. Auch sollen Berufsabschlüsse leichter als bisher anerkannt werden.

Für Arbeitslose und Mindestlohnempfänger

Mehr Geld gibt es für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-Empfänger: ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen um 1,88 Prozent. Beim Arbeitslosengeld II steigt der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende von monatlich 424 Euro auf 432 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab Jahresanfang 9,35 Euro brutto je Stunde. Er steigt damit um 16 Cent.

Auszubildende, die im kommenden Jahr eine Berufsausbildung beginnen, sollen einen Mindestlohn von 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr.

Für Rentner

Die rund 21 Millionen Rentner können sich auch im kommenden Jahr auf deutlich steigende Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2020 werden die Renten in Westdeutschland voraussichtlich um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen. Die Angaben beruhen auf dem Entwurf für den Rentenversicherungsbericht vom November.

Für Betriebsrenten bis 159 Euro im Monat müssen keine Beiträge mehr an die Krankenkassen gezahlt werden. Erst bei Überschreiten des Freibetrags sind künftig Beiträge zu zahlen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1955 geboren sind, erreichen im kommenden Jahr die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und neun Monaten. Für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden in der Rentenversicherung so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Sie erhalten eine sogenannte Zurechnungszeit.

Für Menschen mit Behinderung

Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft: die Reform der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe wird aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe (SGB XII) herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht in das SGB IX eingebettet. Das bedeutet unter anderem: Der Vermögensfreibetrag steigt auf rund 50.000 Euro und Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr herangezogen. Außerdem werden Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt.

Für Patienten

Bei akuten Gesundheitsproblemen und der Suche nach Arztterminen können Kassenpatienten ab 1. Januar zum Telefon greifen: Die bisher außerhalb der Praxiszeiten zu nutzende Nummer 116 117 startet als Rund-um-die-Uhr-Service. Patienten sollen eine erste Einschätzung bekommen, wie dringlich sie behandelt werden müssen - und in eine Praxis oder Klinik weitergelotst werden. Verzahnt werden soll dies mit bestehenden Servicestellen, die freie Termine vermitteln.

Patienten sollen ab 2020 bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen, oder digitale Tagebücher für Diabetiker sowie Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Das Gesetz soll im Januar in Kraft treten.

Für Pflegeberufe

Im Jahr 2020 werden die Ausbildungen in der Kranken-, Alten- und Kinderpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Das bedeutet: Alle Auszubildenden erhalten zunächst zwei Jahre lang eine gemeinsame Ausbildung. Auszubildende, die im dritten Jahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann".

Möglich ist auch ein gesonderter Abschluss in der Altenpflege- oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, wenn Azubis für das dritte Ausbildungsjahr eine entsprechende Spezialisierung wählen. Dabei wird eine kostenfreie Ausbildung gewährleistet, Schulgeld darf nicht erhoben werden. Auszubildende haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden finanziert.

Für Hebammen

Hebammen erlernen ihren Beruf in Zukunft im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Ausbildung besteht ab 2020 aus einem drei- bis vierjährigen Bachelor-Studium mit hohem Praxisanteil und einer staatlichen Abschlussprüfung.

Für Familien

Familien werden unter anderem mit höheren Kinder- und Grundfreibeträgen entlastet.. Der Kinderfreibetrag steigt um 192 Euro auf 7812 Euro, der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9408 Euro.

Teil der Entlastung ist außerdem eine Schwächung von Effekten der "kalten Progression", die Einkommenszuwächse wegen inflationsbedingt steigender Preise zum Teil "auffrisst".

Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.

Erwachsene Kinder müssen einen Teil der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) für ihre Eltern an die Sozialbehörde zurückzahlen. Ab 2020 gilt dies nur noch für Spitzenverdiener mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro.

Für Hausbesitzer

Gebäudesanierung soll unterstützt werden: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Das ist Teil des sogenannten Klimapakets.

Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Für Mieter

Menschen mit wenig Einkommen bekommen im neuen Jahr mehr Wohngeld. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, steigt der Betrag von bisher 145 Euro im Monat auf etwa 190 Euro. Das Gesetz schreibt darüber hinaus vor, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an steigende Miet- und Verbraucherpreise angepasst wird.

Für Reisende

Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr sinkt 2020 von 19 auf sieben Prozent. Dadurch fallen die Preise um rund zehn Prozent. Die Bahn hat angekündigt, die Reduzierung eins zu eins an die Kunden weitergeben zu wollen.

Flugtickets werden dagegen teurer: Die Luftverkehrsteuer soll ab April 2020 deutlich steigen. Bis zu 59,43 Euro sollen je nach Distanz fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Mit der Neuregelung sollen nicht zuletzt Dumpingpreise bei Flugtickets verhindert werden.

Beide Beschlüsse sind Teile des Klimapakets.

Bundeswehrsoldaten können ab Anfang Januar in Uniform alle Züge der Bahn kostenfrei für dienstliche und private Fahrten nutzen. Das sieht eine Vereinbarung zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Unternehmen vor. Die Regelung gilt sowohl für den Fernverkehr als auch für Regionalzüge. Ziel sei es nicht zuletzt, die Bundeswehr im öffentlichen Leben präsenter zu machen, hieß es aus der Politik.

Beim Einkaufen

Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden werden ab Januar nur noch 7 statt bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher sinkt die Mehrwertsteuer auf 7 Prozent.

Ob in der Apotheke, beim Friseur oder in Pommes-Buden: Überall gilt ab Januar eine Kassenbonpflicht, um die es eine politische Kontroverse gab. Doch ab 2020 gilt: Wenn die Händler über elektronische Kassensysteme verfügen, dann müssen sie den Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen.

Der Gesetzgeber will damit Steuerbetrug mit Mogelkassen einen Riegel vorschieben. Wichtig für die Verbraucher: Der Kunde muss den Beleg - im Gegensatz zu einigen anderen Ländern - nicht mitnehmen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 27. Dezember 2019 um 11:30 Uhr.