Nach Freilassung Was macht Puigdemont jetzt?
Kataloniens Ex-Regierungschef Puigdemont ist wieder auf freiem Fuß. Doch ihm droht weiter die Auslieferung. In Berlin will er heute sein weiteres Vorgehen bekannt geben.
Nach seiner Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster hat sich der frühere katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont nach eigenen Angaben am Abend auf den Weg nach Berlin gemacht. Um 12.00 Uhr will er sich auf einer Pressekonferenz zu seinem weiteren Vorgehen äußern.
Puigdemont, der Deutschland auf Anordnung des Oberlandesgerichts Schleswig vorläufig nicht verlassen darf und sich regelmäßig bei der Polizei melden muss, zeigte sich nach seiner Freilassung kämpferisch. "Der Weg ist lang, aber an seinem Ende kann nur eins stehen, unser Sieg", sagte er in einer Audiobotschaft, aus der spanische Medien zitierten. "Wir machen weiter, stärker und entschiedener als je zuvor, auf unserem katalanischen Weg der Gewaltlosigkeit, der Forderung nach Ausübung unserer demokratischen Rechte", fügte der 55-Jährige hinzu. Er forderte zudem die sofortige Freilassung der in Spanien inhaftierten Mitstreiter.
Auslieferung wegen Untreuevorwurfs weiter möglich
Vor knapp zwei Wochen war Puigdemont auf der Durchreise aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Spanien wirft ihm Rebellion und Untreue vor. Letzteren Vorwurf begründet die Regierung in Madrid damit, dass er das verbotene Unabhängigkeitsreferendum habe durchführen lassen, das 1,6 Millionen Euro öffentliche Gelder gekostet habe.
Ob Deutschland Puigdemont aufgrund des europäischen Haftbefehls an Spanien ausliefert, ist noch nicht entschieden. Der Erste Senat des Oberlandesgerichts Schleswig vertrat die Ansicht, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der 'Rebellion' die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist". Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil Puigdemont zuzurechnende Gewalttaten in Katalonien kein Ausmaß erreicht hätten, das den Willen der spanischen Verfassungsorgane hätte beugen können.
Dagegen erweise sich der Vorwurf der "Korruption" in Form der Untreue für die Auslieferung "nicht als von vornherein unzulässig". Hier seien aber weitere Informationen nötig. Damit könnte Puigdemont in Spanien allenfalls noch wegen Untreue angeklagt werden, sollte er von Deutschland auf der Grundlage des europäischen Haftbefehls tatsächlich ausgeliefert werden. Dies sehen die Vereinbarungen zwischen den EU-Mitgliedsländern über das vereinfachte europäische Auslieferungsverfahren vor.
Spanien prüft Einschaltung des EuGH
Vor diesem Hintergrund erließ das Gericht zwar einen Auslieferungshaftbefehl, setzte ihn aber unter Auflagen außer Vollzug. Dazu gehörte auch die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 75.000 Euro. Die separatistische Organisation ANC (Katalanische Nationalversammlung) teilte auf Twitter mit, dass die Kaution aus der "Solidaritätskasse" der ANC und des Kulturvereins Omnium Cultural bezahlt wurde.
Das Oberste Gericht Spaniens erwägt im Fall Puigdemont eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Nach der Zurückweisung des spanischen Hauptvorwurfs der Rebellion durch das OLG in Schleswig wolle man möglicherweise ein sogenanntes Vorabentscheidungsersuchen einreichen, sagte ein Sprecher des Obersten Gerichts in Madrid. Der zuständige Ermittlungsrichter Pablo Llarena werde darüber in den nächsten Tagen entscheiden.