Kaution hinterlegt Puigdemont darf Gefängnis verlassen
Der ehemalige katalanische Regierungschef Puigdemont kann ab sofort das Gefängnis in Neumünster verlassen. Er hat die vom Oberlandesgericht in Schleswig auferlegten Bedingungen für seine Freilassung erfüllt.
Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kann aus dem sogenannten Festhaltegewahrsam entlassen werden. Der 55-Jährige hinterlegte eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro und darf somit das Gefängnis in Neumünster verlassen. Er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden und darf aus Deutschland zunächst nicht ausreisen. Der Katalane werde um 18.00 Uhr in der Stadthalle Neumünster eine Pressekonferenz abhalten, erklärten Mitarbeiter.
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte gestern zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen. Die Richter erließen den Auslieferungshaftbefehl zudem nur wegen des Vorwurfs der Untreue. Den von der spanischen Justiz vorgebrachten Hauptvorwurf der Rebellion verwarfen sie. Auch hält das Gericht zum Untreuevorwurf weitere Klärungen für nötig.
Kein Hochverrat
Das OLG erklärte, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der 'Rebellion' die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweise". Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand Hochverrat sei nicht erfüllt, weil Puigdemont zuzurechnende Gewalttaten in Katalonien kein Ausmaß erreicht hätten, das den Willen der spanischen Verfassungsorgane hätte beugen können.
Etwas anderes gelte für den Vorwurf der Korruption in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung "nicht als von vornherein unzulässig".
Vor der JVA Neumünster warten Journalisten und katalanische Separatisten darauf, dass Carles Puigdemont freigelassen wird.
Bedauern in Madrid
Die spanische Regierung reagierte mit Bedauern. "Einige Justizentscheidungen gefallen uns besser, andere weniger", sagte Justizminister Rafael Catalá. Die spanischen Behörden werfen Puigdemont vor, das verbotene Unabhängigkeitsreferendum habe 1,6 Millionen Euro öffentliche Gelder gekostet. Anhaltspunkte dafür, dass er in Spanien politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, waren für den Senat nicht ersichtlich.
Nach Ansicht des ARD-Korrespondenten Stefan Schaaf ist die OLG-Entscheidung eine "herbe Niederlage" für den Richter am Obersten Gerichtshof Spaniens, der den europäischen Haftbefehl ausstellen ließ. Das mögliche Strafmaß reduziere sich massiv, weil Puigdemont nicht mehr wegen Rebellion belangt werden könne.
"Ohrfeige für Madrid und Berlin"
Auch der europapolitische Sprecher der Linksfraktion, Andrej Hunko, wertet die Aussetzung laut eigenen Worten als schwere Niederlage für die spanische Regierung und für die Bundesregierung. Die Entscheidung sei "ein Erfolg der Rechtsstaatlichkeit und eine Ohrfeige für Berlin und Madrid". Die Bundesregierung habe sich in allen Phasen des Konflikts hinter die Regierung in Madrid gestellt.
Der ehemalige Regionalpräsident Kataloniens war am 25. März im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam gekommen, nachdem er auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl.