Nach Freilassung Puigdemont will in Berlin bleiben
Kataloniens Ex-Regierungschef Puigdemont hat die spanische Regierung zum Dialog aufgerufen. Bei einer Pressekonferenz sagte er, er werde in Berlin bleiben, bis der juristische Prozess gegen ihn abgeschlossen sei, dann wolle er nach Belgien.
Nach seiner Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster hat sich der frühere katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont zu seinen Zukunftsplänen geäußert: Er wolle in Berlin bleiben, bis der juristische Prozess gegen ihn abgeschlossen sei. Er betrachte es als seine Pflicht, den Behörden zur Verfügung zu stehen, sagte Puigdemont bei einer Pressekonferenz in der Hauptstadt.
Dann wolle er nach Belgien zurückkehren und sich dort weiter für die katalanische Exilregierung engagieren.
Die spanische Regierung rief er erneut zum politischen Dialog auf. Von der Zentralregierung in Madrid forderte er Respekt für die Demokratie. Es entspreche dem Gesetz, eine Regionalregierung für Katalonien zu bilden.
Gegen Kaution frei
Der 55-Jährige hatte gestern das Gefängnis in Neumünster nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 75.000 Euro verlassen. Er muss sich bis zum Abschluss seines Verfahrens regelmäßig bei der Polizei melden und darf Deutschland zunächst nicht verlassen.
Zuvor hatte das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) den Vorwurf der Rebellion als Grund für eine Auslieferung an Spanien verworfen.
Auslieferung wegen Untreuevorwurfs weiter möglich
Vor knapp zwei Wochen war Puigdemont auf der Durchreise aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Spanien wirft ihm Rebellion und Untreue vor. Letzteren Vorwurf begründet die Regierung in Madrid damit, dass er das verbotene Unabhängigkeitsreferendum habe durchführen lassen, das 1,6 Millionen Euro öffentliche Gelder gekostet habe.
Ob Deutschland Puigdemont aufgrund des europäischen Haftbefehls an Spanien ausliefert, ist noch nicht entschieden. Der Erste Senat des Oberlandesgerichts Schleswig vertrat die Ansicht, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der 'Rebellion' die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist". Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil Puigdemont zuzurechnende Gewalttaten in Katalonien kein Ausmaß erreicht hätten, das den Willen der spanischen Verfassungsorgane hätte beugen können.
Dagegen erweise sich der Vorwurf der "Korruption" in Form der Untreue für die Auslieferung "nicht als von vornherein unzulässig". Hier seien aber weitere Informationen nötig. Damit könnte Puigdemont in Spanien allenfalls noch wegen Untreue angeklagt werden, sollte er von Deutschland auf der Grundlage des europäischen Haftbefehls tatsächlich ausgeliefert werden. Dies sehen die Vereinbarungen zwischen den EU-Mitgliedsländern über das vereinfachte europäische Auslieferungsverfahren vor.
Kritik an Justizministerin Barley
Justizministerin Katarina Barley hatte das Vorgehen des Oberlandesgerichts Schleswig begrüßt. Dafür kritisierte sie nun der spanische Außenminister Alfonso Dastis. Es sei eine "unglückliche Aussage". "Wir glauben, dass Kommentare zu Entscheidungen von Richtern zu diesem Zeitpunkt nicht passend sind", sagte Dastis vor Journalisten im südspanischen Sevilla am Rande des Parteitags der konservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy.
Spanien prüft Einschaltung des EuGH
Das Oberste Gericht Spaniens erwägt im Fall Puigdemont eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Nach der Zurückweisung des spanischen Hauptvorwurfs der Rebellion durch das OLG in Schleswig wolle man möglicherweise ein sogenanntes Vorabentscheidungsersuchen einreichen, sagte ein Sprecher des Obersten Gerichts in Madrid. Der zuständige Ermittlungsrichter Pablo Llarena werde darüber in den nächsten Tagen entscheiden.