Ein Jugendlicher hält am 16.08.2022 ein Smartphone in den Händen. (Quelle: dpa-Bildfunk/Karl-Josef Hildenbrand)

Brandenburg Rüge für "pauschale Stereotype": Brandenburger AfD muss Zugriff auf Wahlkampf-Video beschränken

Stand: 20.01.2025 13:50 Uhr

Die AfD in Brandenburg muss den Zugriff auf ein Video beschränken, das zum Landtagswahlkampf 2024 in sozialen Medien veröffentlicht worden war. Das hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten entschieden. Demnach soll die Partei es entweder löschen oder mit technischen Mitteln verhindern, dass Kinder und Jugendliche es ansehen können.

"Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte"

Eine Überprüfung durch das Gremium ergab demnach, dass der Clip "entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte" enthalte, mit denen "pauschale Stereotype" bedient würden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten die noch nicht einordnen und sollten sie daher nicht sehen.
 
In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen gezeigt, sagte die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Es geht demnach um ein Video, das bei X, Facebook, Instagram und Tiktok veröffentlicht wurde.
 
Die AfD Brandenburg kann gegen den Bescheid juristisch vorgehen und Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

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AfD spricht von "Zensurmaßnahme"

Die AfD reagierte mit scharfer Kritik auf die Entscheidung. Der Spitzenkandidat der AfD Brandenburg für die Bundestagswahl, René Springer, sprach von einem "schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit". Damit werde die Chancengleichheit der politischen Parteien "faktisch ausgehebelt". Springer sprach von Zensur und einem Angriff auf die Demokratie.
 
Die AfD kündigte juristische Schritte an. So werde man Klage beim Verwaltungsgericht einreichen und eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Anordnung zur Löschung des Videos auszusetzen, hieß es in einer Mitteilung.

Medienanstalt leitete Aufsichtsverfahren ein

Die MABB hatte ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren zu dem im September 2024 veröffentlichten AfD-Video eingeleitet und den Inhalt auf potenzielle Verstöße gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag überprüft. Nach Anhörung der Betroffenen übergab sie den Fall der Kommission für Jugendmedienschutz, die in ihrem Beschluss die Entwicklungsbeeinträchtigung nun feststellte.
 
"Es handelt sich nicht um Zensur", betonte der KJM-Vorsitzende Marc Jan Eumann, der auch Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz ist. Vielmehr gehe es um eine nachträgliche Prüfung von Inhalten auf Basis gesetzlicher Regelungen zum Jugendmedienschutz. Das Video an sich sei auch nicht verboten worden. Es sei nur nicht für jede Altersgruppe geeignet.

Die Kommission für Jugendmedienschutz sorgt für die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Dazu prüft sie bei Beschwerden, ob Verstöße vorliegen und entscheidet dann über Folgen. Der Vollzug liegt bei der Landesmedienanstalt, die einen Sender lizensiert hat oder in deren Bundesland der Anbieter sitzt. Maßnahmen können zum Beispiel Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder sein. [kjm-online.de]

Sendung: Antenne Brandenburg, 20.01.2025, 7:00 Uhr