Hessen Haftstrafe und Bewährung für Beteiligte nach tödlichem Autorennen auf A66
Fast vier Jahre nach einem tödlichen Autobahnunfall bei Hofheim sind zwei Angeklagte vom Gericht verurteilt worden. Eine 71-Jährige war bei dem Unfall ums Leben gekommen. Der Anwalt eines der Verurteilten sah einen ganz anderen Schuldigen.
Nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 66 im Rahmen eines illegalen Autorennens sind beide Angeklagte vom Frankfurter Landgericht zu Haftstrafen verurteilt worden. "Es ist ein tragischer Fall", sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung am Freitag.
Das Gericht entschied, dass der Fahrfehler eines Dritten den Unfall verursacht habe und deshalb nicht den Rasern angelastet werden könne. Die abstrakte Gefahr des Rennens reiche nicht aus, um die beiden Angeklagten dafür verantwortlich zu machen.
Der 38-Jährige wurde jedoch wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt, mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr kam der 30 Jahre alte Angeklagte davon.
Bei dem mutmaßlich illegalen Autorennen im Oktober 2020 auf der A66 war eine unbeteiligte Autofahrerin ums Leben gekommen. Die beiden Angeklagten sollen mit einem weiteren Mann ein Rennen gefahren sein.
Auf der A66 bei Hofheim scherte ein an dem Geschehen unbeteiligter Pfarrer mit seinem Wagen ohne zu blinken nach links aus. Dabei stieß er mit einem der Sportwagen zusammen, der auf dem Fahrstreifen mit einem Tempo von mindestens 235 Kilometern pro Stunde gefahren sein soll. Dieses 740 PS starke Auto schleuderte daraufhin gegen den Wagen einer 71-jährigen Frau, dieser ging in Flammen auf. Die Frau starb.
Der Pfarrer wurde von einem anderen Gericht wegen fahrlässiger Tötung bereits rechtskräftig verurteilt, und zwar zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt.
Gegen den Fahrer des am Unfall beteiligten Sportwagens läuft im Landgericht Frankfurt noch ein gesondertes Strafverfahren. Dieses war abgetrennt worden, nachdem der Mann zum Prozessauftakt nicht erschienen war und sich mit Krankheit entschuldigt hatte.
Rechtsanwalt: "Der Pfarrer war's"
Die Rechtsanwälte der zwei Angeklagten hatten zuvor Freisprüche gefordert. "Es war kein Autorennen", sagte einer der beiden Verteidiger eines 30-Jährigen. "Mein Mandant ist unschuldig, der Pfarrer war's." Autofahren sein nun mal ein Risiko, wo gefahren werde, passierten Unfälle.
Der Verteidiger des 38 Jahre alten Angeklagten meinte, dieser habe sich zwar "wie ein Rüpel verhalten", sei aber kein Rennen gefahren und an dem Unfall auf der Autobahn 66 nicht beteiligt gewesen.
Staatsanwalt hatte über vier Jahre Haft gefordert
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer diese Woche Verurteilungen wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge beantragt. Für den 38-Jährigen plädierte er auf eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten, für den 30-Jährigen auf zwei Jahre und drei Monate.