Das Land- und Amtsgericht Frankfurt von der Straße aus fotografiert. Davor ist ein Mensch zu sehen, wie er vorbeiläuft. Die Tür zum Gebäude steht offen.

Hessen Prozess in Frankfurt: Vater schüttelt Baby zu Tode – Bewährungsstrafe

Stand: 09.12.2024 12:38 Uhr

Ein Vater, der sein Baby zu Tode geschüttelt hat, ist zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der 52-Jährige sei übermüdet und überfordert gewesen, begründete das Gericht das milde Urteil.

Vor dem Landgericht Frankfurt ist am Montag ein Vater zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er seine vier Monate alte Tochter zu Tode geschüttelt hatte.

Es habe zuvor keine Hinweise auf Misshandlungen gegeben, der Mann sei bei der Tat übermüdet und überfordert gewesen, entschied das Gericht.

Überforderung und Übermüdung

Bewährung bekomme der Mann, weil keine Strafe so hart sein könne wie die, die er schon habe. "Sie haben den Tod Ihres geliebten Kindes herbeigeführt und werden dafür keinen Tag im Gefängnis sitzen, aber Gefängnis kann nicht schlimmer sein als die Hypothek, mit der Sie leben müssen", sagte der Vorsitzende Richter.

Die Tat sei ein Momentversagen, das der Überforderung und Übermüdung eines Alleinerziehenden geschuldet sei. Der Angeklagte leide sichtbar unter der Tat.

Baby erlitt massives Schütteltrauma

Anfang 2020 war das Baby unruhiger als sonst, es schlief und aß schlechter als gewöhnlich. Als seine Tochter in einer Nacht im Januar nachts mal wieder aufwachte, nahm der erschöpfte und überforderte Vater das Baby und schüttelte es laut der Feststellung des Gerichts drei bis vier Mal heftig, um seine Ruhe zu haben.

Als sich das Kind nicht mehr regte, rief der Vater verzweifelt den Notruf an. Drei Tage später starb das Mädchen im Krankenhaus. Die Rechtsmedizin stellte ein massives Schütteltrauma mit Einblutungen in die Hirnhaut sowie in die Netzhaut fest - hätte das Baby überlebt, wäre es unter anderem blind gewesen.

Jugendamt und Mutter setzen sich für Angeklagten ein

Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, aber auch die Staatsanwaltschaft hatte bei ihrem Plädoyer einen minder schweren Fall erkannt. Der Anwalt des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert.

Die Mutter des Kindes hatte sich im Prozess für den Angeklagten eingesetzt. "Ich kann nichts für dieses schlimme Unglück und er auch nicht", sagte die 43-Jährige im Oktober vor Gericht.

Im Prozess hatten auch Mitarbeiterinnen des Jugendamtes den Angeklagten als liebevollen Vater beschrieben. Der Mann hatte angegeben, dass sich seine Tochter an Milch erbrochen hatte und er sie erschrocken hochgenommen habe.