Sachsen Gericht verurteilt Impfstoffhersteller zu Auskunft über Nebenwirkungen
Das Oberlandesgericht in Dresden hat sich mit einer Klage wegen möglicher Nebenwirkungen einer Coronaimpfung befasst. Nach einem Teilurteil kann eine junge Frau mehr Auskünfte von dem Hersteller einfordern.
In einem Prozess um die mutmaßlichen Nebenwirkungen einer Coronaimpfung hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden den Arzneimittelhersteller Astrazeneca verpflichtet, umfangreich Auskunft zu seinem Impfstoff zu geben. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts MDR SACHSEN.
So müssten alle Nebenwirkungen und Wirkungen, Schadensmitteilungen und Schriftwechsel mit Aufsichtsbehörden offengelegt werden, sofern diese einen Bezug zum Krankheitsbild der Klägerin hätten.
Mehr als sieben Millionen Impfungen gegen Corona sind seit Ende 2020 nach Angaben des Freistaates Sachsen verabreicht worden. Dagegen wurden bis zum Juli 2024 nur 28 Corona-Impfschäden anerkannt. (Symbolbild)
Klage in erster Instanz abgewiesen
Geklagt hatte nach Angaben des OLG eine 28 Jahre alte Leipziger Medizin-Studentin, die sich vor mehreren Jahren mit dem Wirkstoff von Astrazeneca impfen ließ und danach starke gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitt. So sei sie wegen einer Hirnvenenthrombose operiert worden, was zu längeren Krankenhausaufenthalten und Folgebeeinträchtigungen geführt habe. Die Frau wirft demnach dem Hersteller vor, das Thromboserisiko systematisch verharmlost zu haben. Sie fordert deshalb Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Laut Hersteller hatte eine Studie mit mehr als 24.000 Testpersonen jedoch keinen Hinweis auf eine erhöhte Thrombose-Gefahr ergeben. Zudem hafte er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ihre Klage war vom Landgericht abgewiesen worden, worauf sie vor dem OLG Dresden in Berufung ging.
MDR (ama/pba/wim/wos)