Sachsen Urteil gegen den Brandstifter von Großröhrsdorf ist rechtskräftig
Das Urteil gegen den Mann, der die Kirche von Großröhrsdorf angezündet hat, ist rechtskräftig. Laut Bundesgerichtshof hat es keine Verfahrensfehler gegeben.
Das Urteil des Görlitzer Landgerichtes gegen den Brandstifter in Großröhrsdorf ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision des Angeklagten verworfen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Es habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben.
Das Urteil gegen den Brandstifter, der die Kirche in Großröhrsdorf angezündet hat, ist rechtskräftig. (Archivbild)
Das Landgericht Görlitz hatte im Februar diesen Jahres einen 41 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Bautzen wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Kammer des Landgerichtes sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Hass auf die örtliche Kirchgemeinde im August 2023 ein Feuer in der evangelischen Stadtkirche von Großröhrsdorf gelegt hatte.
Laut Beweislage hatte er damals ein Fenster der barocken Kirche eingeschlagen, Benzin verschüttet und es dann angezündet. Das Gebäude brannte vollkommen aus, auch historische Kunstschätze wurden zerstört. Der Gesamtschaden wird auf rund 35 Millionen Euro geschätzt.
Nach dem Urteilsspruch legte die Verteidigung Revision ein, der Täter blieb aber weiter in Haft. Nach Prüfung durch den Bundesgerichtshof bleibt das Urteil nun bestehen.
MDR (ama)