Regierungsbefragung Scholz gegen weitere Anhebung des Renteneintrittsalters
Bis 2031 steigt das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre - weitere Anhebungen solle und werde es aber nicht geben, so Kanzler Scholz. Auch Überlegungen aus der CDU, die Rente mit 63 abzuschaffen, erteilte er eine Absage.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich dagegen ausgesprochen, das Renteneintrittsalter weiter anzuheben. Wer heute mit 17 Jahren die Schule verlasse, habe 50 Jahre vor sich, sagte der SPD-Politiker in der Regierungsbefragung im Bundestag. Das sei "eine lange Strecke". Daher müsse es auch eine Klarheit geben: "Es wird und soll keine weiteren Anhebungen des Renteneintrittsalters geben. Das wäre unverantwortlich."
Die Regelaltersgrenze für eine Rente ohne Abschläge wird bereits bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. In der Debatte gab es zuletzt Forderungen nach einer Rente mit 70.
Scholz gegen Ende der "Rente mit 63"
Zudem war aus der CDU kürzlich ein Vorstoß gekommen, die Rente mit 63 abzuschaffen. Auch diese Überlegung wies der Kanzler zurück. Wenn jemand, "der ganz lange ganz fleißig war", etwas früher ohne Abschläge in Rente gehen könne, sei das ein Stück Gerechtigkeit. "Gut, dass es so ist", sagte Scholz.
Die Rente mit 63 zielt auf besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Vor 1953 Geborene konnten ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Für Jüngere steigt die Altersgrenze.
Renten-Angleichung "ein großer Moment"
Die Renten-Angleichung in Ost- und Westdeutschland zum 1. Juli nannte der Kanzler "einen großen Moment", der lange angestrebt worden sei. Dass dies vorzeitig erreicht wurde, sei "ein gutes Zeichen für die Einheit unseres Landes". Es gelte aber dafür zu sorgen, dass dies weiter unterfüttert bleibe. Daher müssten die Löhne und Gehälter im Osten auf gleiches Niveau kommen wie im Westen. Das sei vielfach noch nicht der Fall.
Zum 1. Juli wurde der Rentenwert Ost an den im Westen angeglichen. Der Wert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt wert ist. Diese Punkte sammeln Versicherte über die Jahre. Multipliziert mit dem geltenden Rentenwert ergibt sich daraus später die Rente.