Höhere Strafen bei Angriffen Mehr Schutz für Einsatzkräfte und Ehrenamtliche
Um Staatsbedienstete, Einsatzkräfte und Freiwillige besser vor Angriffen zu schützen, hat die Bundesregierung Änderungen am Strafgesetzbuch beschlossen. Deutlich nachgeschärft wurde an den Straftatbeständen und den Höhen der möglichen Strafen.
Attacken auf Polizisten, in den Hinterhalt gelockte Rettungskräfte, Übergriffe auf Politiker: die Hemmschwelle für Angriffe auf Menschen, die für das Gemeinwohl eintreten, ist deutlich gesunken. Das zeigen die steigenden Fallzahlen der vergangenen Jahre.
Künftig sollen Ehrenamtliche und Einsatzkräfte besser vor solchen Situationen geschützt werden. Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern. Vorgesehen sind schärfere Strafandrohungen, Präzisierungen oder Ausweitungen der Straftatbestände.
Höhere Haftstrafen für Angriffe
Die wichtigste Änderung: Der Schutz von Verfassungsorganen und deren Mitgliedern, der bereits für Bund und Länder gilt, wird auf die kommunale und europäische Ebene erweitert. Übergriffe auf diesen Personenkreis sollen künftig mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden können.
Außerdem sollen geltende Strafvorschriften wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf den Schutz von Polizistinnen und Polizisten, Hilfeleistende der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes erweitert werden, aber auch auf Mitarbeitende von Rettungsdiensten oder ärztlicher Notdienste.
Als besonders schwerer Fall soll gewertet werden, wenn jemand Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt. Dies soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Sicherheitskräfte sollen zudem mit Elektroschockpistolen, sogenannten Tasern ausgestattet werden und sich damit wehren dürfen.
Das Strafgesetzbuch wird zum Schutz von Ehrenamtlichen und Einsatzkräften deutlich verschärft.
Faeser: "Wichtiges Stoppsignal"
"Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker sagte, das gelte sowohl für berufliche wie ehrenamtliche Tätigkeiten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach von einem wichtigen Stoppsignal: "Es ist gut, dass wir das Strafrecht jetzt verschärfen, um diejenigen besser zu schützen, die für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft einstehen: Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker", betonte die SPD-Politikerin.
Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte haben in letzter Zeit zugenommen. Auch Politikerinnen und Politiker sind oft Ziel von Angriffen. Anfang Mai war der SPD-Europaabgeordnete Matthias Ecke in Dresden beim Aufhängen von Plakaten zur Europawahl angegriffen und so schwer verletzt worden, dass er in einem Krankenhaus behandelt werden musste.