Einkaufscenter Limbecker Platz

Ausweitung der Öffnungszeiten Shopping - auch am Sonntag?

Stand: 18.06.2017 02:42 Uhr

Ist Einkaufen inzwischen eine Art Freizeitgestaltung, genauso wie ein Schwimmbad- oder Museumsbesuch? Ja, meint eine Initiative aus großen Handelsunternehmen und fordert, was für Kino, Schwimmbad und Zoo schon lange gilt: Kaufhäuser und Läden auf - an allen Sonntagen im Jahr.

Von Sandra Stalinski, ARD-aktuell

In Restaurants oder Bars wird sonntags gekocht und serviert, Schwimmbäder, Museen und andere Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, doch Geschäfte und Kaufhäuser bleiben am Sonntag geschlossen. Dabei gehöre Einkaufen längst zur Freizeitgestaltung, finden Kaufhauskonzerne wie Karstadt und Kaufhof.

Gemeinsam mit der KaDeWe-Group und einem Shoppingcenter-Betreiber haben sie deshalb die Initiative "Selbstbestimmter Sonntag" ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, an Sonntagen generell öffnen zu dürfen, um die "bestehende Wettbewerbsverzerrung abzubauen, die Entscheidungsfreiheit für Verbraucher zu erhöhen und die Attraktivität der Innenstädte weiter zu steigern", sagt Kaufhof-Verkaufschef Armin Devender gegenüber tagesschau.de.

Benachteiligung gegenüber Online-Handel

Vor allem gegenüber dem Onlinehandel und dem benachbarten Ausland fühlen sich die Einzelhandelsunternehmen benachteiligt. Outlet-Center in Grenzregionen würden Kaufkraft aus deutschen Innenstädten abziehen. Im eCommerce sei der Sonntag der stärkste Umsatztag, dadurch käme es zu einer Wettbewerbsverzerrung mit dem Einzelhandel.

Einkaufen im Internet.

Sonntags kaufen viele Menschen im Internet ein

Was die Handelskonzerne dabei verschweigen: Zwar bestellen Kunden tatsächlich bei Onlineplattformen wie Amazon sonntags mehr als an Werktagen, doch auch hier wird sonntags - zumindest in Deutschland - nicht gearbeitet. "Die Kunden können zwar rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche bestellen, bearbeitet und versendet werden die Bestellungen aber erst am folgenden Werktag", sagt Amazon-Sprecher Stephan Eichenseher im Gespräch mit tagesschau.de.

"Arbeitsruhe und seelische Erbauung"

Dem Wunsch der Einzelhänder nach generell verkaufsfreien Sonntagen steht die verfassungsrechtlich garantierte Sonntagsruhe entgegen. "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt", heißt es in Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung, den das Grundgesetz so übernommen hat. Der Sonntag sei der einzige Tag in der Woche, an dem Familien verlässlich zusammensein können, Freunde treffen, gemeinsam Freizeit verbringen können, argumentieren Kirchen und Gewerkschaften.

Um die Sonntagsöffnungen über das bisherige Maß auszuweiten, müsste also eine Verfassungsänderung her. Denn derzeit sind nur wenige Ausnahmen von der Sonntagsruhe zulässig: Aktuell entscheiden die Länder, ob und wie Geschäfte an Sonntagen öffnen dürfen. In NRW, Hessen und vielen anderen Bundesländern sind maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr erlaubt, in Brandenburg beispielsweise sechs, in Bayern hingegen kein einziger. Am liberalsten sind die Berliner mit bis zu zehn Sonntagen im Jahr.

Klagen sind vorprogrammiert

Die Termine der verkaufsoffenen Sonntage legen die Kommunen fest. Dafür muss ein externer Anlass vorliegen, beispielsweise ein Fest oder ein Weihnachtsmarkt, der die Ladenöffnungen rechtfertigt. Das Bundesverwaltungsgericht präzisierte 2015, es müsse prognostiziert werden können, dass dieser konkrete Anlass für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht. Das heißt, die Veranstaltung muss für sich genommen mehr Menschen anziehen als die Sonntagsöffnungen der Geschäfte.

Eine recht schwammige Regelung, die eine Prognose der Besucherströme voraussetzt. Anfechtungen und Klagen sind vorprogrammiert. Eskaliert war der Streit um die seit Jahren hoch umstrittenen Sonntagsöffnungen nun auch nach einer Klagewelle der Handelsgewerkschaft Ver.di, bei der zahlreiche von den Kommunen genehmigte verkaufsfreie Sonntage von Gerichten wieder einkassiert wurden.

Frankfurter Buchmesse kein ausreichender Anlass?

Der prominenteste Fall betraf im vergangenen Herbst die Frankfurter Buchmesse: Ver.di und die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) hatten gegen die Pläne der Ladenöffnungen im gesamten Stadtgebiet am Sonntag während der Buchmesse geklagt und vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel Recht bekommen. "Wenn nicht einmal mehr die Frankfurter Messe ausreicht, um eine Sonntagsöffnung zu rechtfertigen, dann weiß ich auch nicht, was noch ein hinreichender Anlass sein kann", beklagt Kai Falk, Sprecher des Handelsverbands Deutschland (HDE) gegenüber tagesschau.de. Tatsächlich begründet das Gericht seine Entscheidung allerdings mit dem Fehlen einer Prognose über die Besucherströme von Messe und Shopping.

Zwei Männer tragen mehrere Einkaufstüten

Immer wieder wird gegen verkaufsoffene Sonntage geklagt.

Der HDE, in dem zahlreiche größere und kleinere Einzelhändler vertreten sind, geht in seinen Forderungen nicht so weit, wie Karstadt, Kaufhof und Co in ihrer Initiative. "Wir sind nicht dafür, dass generell jeder Sonntag verkaufsoffen sein soll. Aber es muss eine Rechtssicherheit geben, damit zumindest die jetzt schon sehr überschaubaren Möglichkeiten auch umgesetzt werden können", sagt Falk. Im Zweifel müsse es hier eine grundsätzliche rechtliche Klärung geben, gegebenenfalls bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

Denn oft würden von Kommunen genehmigte Sonntagsöffnungen in letzter Minute gekippt. Den Schaden tragen die Händler, die bei sehr kurzfristigen Entscheidungen ihr Personal trotzdem bezahlen müssen. Manche Städte sehen deshalb bereits ganz von Sonntagsshopping ab. Münster beispielsweise hat alle bis 2019 geplanten verkaufsoffenen Sonntage abgesagt.

Ver.di: "Scheinanlässe werden kreiert"

Ver.di hingegen verteidigt seine Strategie: "Oft werden Sonntagsöffnungen beantragt, wenn irgendwo bei einem Fest drei Buden stehen", sagt Sprecherin Eva Völpel. "Es werden Scheinanlässe kreiert und die Kommunen, die so etwas dann genehmigen, handeln absehbar rechtswidrig. Da bleibt uns nichts anderes übrig als zu klagen."

Gerade im Handel sei der Sonntagsschutz für Arbeitnehmer besonders wichtig. "Im Einzelhandel sind mehrheitlich Frauen beschäftigt, die schon jetzt unter Extrembedingungen arbeiten", sagt Völpel. Schon jetzt gebe es praktisch eine Sechstagewoche für Verkäuferinnen. Durch die Ausweitung der Öffnungszeiten an den Abenden sei schon jetzt das Familienleben dieser Angestellten kaum mehr mit dem Job vereinbar. Das habe zu einer Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse in der Branche geführt, zu unfreiwilliger Teilzeit und mehr Minijobs, weil immer mehr hochflexible Arbeitskräfte gebraucht würden.

13 Prozent arbeiten sonntags

Zudem befürchten Gewerkschaften und Kirchen, dass eine Ausnahmeregelung für den Handel zu einem Dammbruch führen würde. Schnell würden das auch andere Branchen für sich einfordern und dann stünde der Sonntagsschutz generell zur Disposition. Das wiederum würde sich auf das Zusammenleben der gesamten Gesellschaft ausleben, auf Sportvereine, Verbände, letztlich auch auf die Demokratie, da an diesem Tag gesellschaftlich kollektive Aktivitäten möglich seien, so Ver.di. Schon lange kämpfen sie deshalb in einer "Allianz für den freien Sonntag" gegen eine Ausweitung von Sonntagsöffnungszeiten.

Das Argument der Händler, Einkaufen sei eine beliebte Freizeitbeschäftigung auch am Sonntag zweifeln Gewerkschaften und Kirchen an. Die aktuellste Umfrage deutet allerdings daraufhin, dass es in der Bevölkerung Sympathien für mehr Sonntagsöffnungen gibt: 61 Prozent sprachen sich dafür aus, dass die Händler das selbst entscheiden sollten. 39 Prozent waren dagegen.

Im Jahr 2015 arbeiteten laut Statistischem Bundesamt 13 Prozent der Menschen in Deutschland ständig oder regelmäßig sonntags.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk Kultur am 04. Juni 2017 um 13:40 Uhr