Eilentscheidung in Karlsruhe Auch Betreute dürfen an Europawahl teilnehmen
Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
An der Europawahl Ende Mai können auch Menschen in Vollbetreuung teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass bislang geltende Wahlausschlüsse auf Antrag nicht anzuwenden sind.
Die Oppositionsparteien Grüne, Linke und FDP hatten einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt, damit die betroffenen Menschen an der Wahl am 26. Mai teilnehmen können. Es geht um mehr als 80.000 Betroffene. Der Bundestag wollte Betreuten das Wahlrecht erst nach der Europawahl geben.
Grundsatzentscheidung bereits im Januar
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Januar entschieden, dass der generelle Wahlausschluss von geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen verfassungswidrig ist.
Deshalb sollen nun die Paragrafen gestrichen werden, mit denen Menschen mit Behinderung, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bislang grundsätzlich von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen bleiben. Gleiches gilt für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in der Psychiatrie untergebracht sind.
Wählerlisten für Europawahl sind bereits erstellt
Für die Antragsteller hatte der Bevollmächtigte Ulrich Hufeld in der Verhandlung von einer Falschbestimmung des Wahlvolks gesprochen, wenn Betreute ausgeschlossen werden. Es sei nicht erklärbar, warum am 26. Mai verfassungswidriges Recht gelten solle.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, sagte hingegen, dass eine Änderung jetzt möglicherweise mehr Schaden als Nutzen anrichten würde. "Uns fehlt die Zeit zum Ändern der Wählerverzeichnisse." Die Wählerverzeichnisse seien bereits erstellt. Aber: "Wir wollen ein inklusives Wahlrecht für alle", betonte Mayer.
Eine Begründung gab das Bundesverfassungsgericht am Montag noch nicht.