Anwohner-Appell an Autofahrer Gericht weist Klage im Streit um Tempo-30-Schilder ab
Dürfen Privatpersonen auf ihrem Grundstück für eine Geschwindigkeitsbegrenzung werben? Mehrere Bürger wollten dieses Recht vor Gericht erstreiten - aber zunächst ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab.
Im Streit um Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 sind Bodensee-Anwohner zunächst gescheitert: Das Freiburger Verwaltungsgericht hat drei Klagen von Bürgern gegen das zuständige Landratsamt abgewiesen.
Im Kern geht es um die Frage, ob Anwohnerinnen und Anwohner auf ihren Grundstücken und mit eigenen Schildern an Fahrer appellieren dürfen, die Geschwindigkeit in Ortsdurchfahrten zu drosseln. Das Landratsamt Konstanz hatte die Schilder zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässig eingestuft und mit einem Zwangsgeld gedroht. Die Kläger aus den Bodenseegemeinden gingen dagegen rechtlich vor.
Deutsche Umwelthilfe will weitere Schritte einleiten
Unterstützt werden sie von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die ein Grundsatzurteil erstreiten will. Die DUH teilte nun mit, sie wolle "in weiteren rechtlichen Schritten" eine Klärung erreichen. "Dazu müssen wir zunächst die Urteilsbegründung des Gerichts abwarten", sagte der Bundesgeschäftsführer der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, Jürgen Resch. Er hatte bereits am Montag am Rande einer mündlichen Gerichtsverhandlung signalisiert, den Streit notfalls in die nächste Instanz bringen zu wollen.
Bisher ist es nach Ansicht der DUH ungeklärt, ob Bürger nun mit den Tafeln für ein langsames Fahren werben dürfen. "Daher bleiben die Schilder stehen", hieß es in einer Mitteilung. Zu den Urteilsgründen will sich das Gericht nach eigenen Angaben in den nächsten Wochen äußern - ein Termin wurde nicht genannt.
Forderung nach Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit
"Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie den Menschen, die unter hohem Verkehrsaufkommen, Rasern und Verkehrslärm leiden, endlich hilft: Tempo 30 innerorts muss Regelgeschwindigkeit sein", erklärte Resch. Mit der angekündigten Reform des Straßenverkehrsgesetzes biete sich dazu eine Gelegenheit.
Mit der Gesetzesnovelle soll es nach ergänzenden Angaben für Kommunen einfacher werden, Tempo-30-Zonen, Radwege und Busspuren einzurichten.
Gericht: In Kommunen gilt Tempo 50
Bei der mündlichen Verhandlung waren die unterschiedlichen Standpunkte zu den Schildern für ein freiwilliges Tempo 30 aufeinandergeprallt. Bereits während der Sitzung war deutlich geworden, dass die Feststellungsklagen der Bürger möglicherweise unzulässig sind. Die Kläger könnten innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim beantragen, eine Berufung zuzulassen, teilte das Gericht mit.
Auf den strittigen Tafeln sind das Wort "Freiwillig", ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen. Nach Ansicht der DUH sind die auf der Bodenseehalbinsel Höri aufgestellten Schilder eindeutig von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden. In den Kommunen gelte die übliche Begrenzung von 50 Kilometern pro Stunde.
Wie das Gericht mitteilte, rief der örtliche Grünen-Verband im Herbst 2021 zu einer "Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm" auf. Die Schilder seien in diesem Zuge beschafft und dann verteilt worden.
Az. 6 K 1866/22, 6 K 1867/22 und 6 K 1868/22