Reform des Straßenverkehrsrechts Leichter zu Tempo 30 und Radwegen
Das Kabinett hat eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Klimaschutz und Gesundheit sollen mehr in den Fokus rücken und Kommunen mehr Freiheit bei der Verkehrsplanung bekommen - etwa bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen.
Klima- und Umweltschutz sowie die Gesundheit sollen im Straßenverkehr künftig stärker berücksichtigt werden als bisher. Das Kabinett hat dafür eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Die Regierung will den Kommunen mehr Freiräume gewähren, um zum Beispiel neue Busspuren, Radwege oder Tempo-30-Zonen einzurichten.
Bisher waren Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die maßgeblichsten Vorgaben des Straßenverkehrsrechts (StVG). Dies resultierte jahrzehntelang darin, dass dem Autoverkehr Vorrang in den Städten eingeräumt wurde. Die neue Reform sieht vor, die Ziele des Klima- und des Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung als Vorgaben bei der Verkehrsplanung höher zu gewichten. So sollen sich die Behörden vor Ort künftig auf diese Ziele berufen können, um verkehrsrelevante Maßnahmen zu begründen.
Kein flächendeckendes Tempo 30
Länder und Kommunen könnten dank der Reform künftig schneller und flexibler auf die besonderen Anforderungen vor Ort reagieren, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Eine leichtere Anordnung von Tempo-30-Regelungen solle etwa Spielplätze sowie hochfrequentierte Schulwege und Fußgängerüberwege betreffen.
Wissing betonte aber erneut, ein flächendeckendes Tempo 30 in Städten werde es nicht geben. Es bleibe bei einer Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerorts. Es dürfe auch künftig bei der Anordnung einer Tempo-30-Zone nicht zu Beeinträchtigungen von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs kommen. Die "Leichtigkeit" des Verkehrs könne durch Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeschränkt werden, so Wissing.
Reform "seit langem überfällig"
Kommunen bekommen durch die Reform auch die Möglichkeit, Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen anzuordnen - etwa für elektrische oder mit Wasserstoff betriebene Busse, Fahrräder oder Fahrzeuge mit mehreren Insassen. So können Anreize geschaffen werden, bevorzugt umweltfreundliche Fortbewegungsmittel zu nutzen.
Auch Zonen für das Anwohnerparken lassen sich dank der Reform künftig einfacher einrichten: Bisher musste im Vorfeld erheblicher Parkdruck nachgewiesen werden, wie das Ministerium erläuterte. Künftig werde ausdrücklich klargestellt, dass bereits prognostische Daten bei der städtebaulichen Planung für diese Zwecke ausreichen.
Minister Wissing erklärte: "Damit gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer modernen, klimafreundlichen, fortschrittlichen und sicheren Mobilität." Der Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer (Grüne), nannte die Reform "seit langem überfällig". Auch der Deutsche Städtetag findet, dass der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Der Druck auf Verkehrsminister Wissing war zuletzt gestiegen: Rund 800 Kommunen haben sich zusammengeschlossen, weil sie mehr Spielraum bei der Verkehrsplanung fordern.
Gesetz soll noch dieses Jahr verabschiedet werden
Neben Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes nahm das Kabinett auch einen Entwurf zur Änderung der untergeordneten Straßenverkehrsordnung zur Kenntnis, der nun mit den Ländern abgestimmt werden soll. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. Ziel ist nach Ministeriumsangaben eine Verabschiedung noch in diesem Jahr.