Spendenaffäre Bundestag will 150.000 Euro von AfD
Weil der Kreisverband von Alice Weidel 2018 eine mutmaßlich illegale Spende einer niederländischen Stiftung nicht an die Bundestagsverwaltung weiterleitete, will die Behörde das Geld einfordern.
In der AfD-Spendenaffäre hat die Bundestagsverwaltung der AfD mitgeteilt, dass sie 150.000 Euro von der Partei fordern will. Das geht aus einem Schreiben hervor, das NDR und WDR vorliegt.
Der AfD-Kreisverband Bodenseekreis, der Verband von Parteichefin Alice Weidel, hatte im Februar 2018 eine Spende einer niederländischen Stiftung in Höhe von 150.000 Euro erhalten. Nach Ansicht der Bundestagsverwaltung hat die Partei die Summe angenommen und verwendet, so geht es aus dem Schreiben hervor.
Suche nach dem wahren Geldgeber
Absender der Zuwendung war damals eine Stichting Identiteit Europa aus dem niederländischen Leidschendam. Die ehrenamtliche Schatzmeisterin der AfD, so geht es aus einem älteren Anwaltsschreiben der AfD aus 2019 hervor, habe die Zuwendung erst einige Tage später bemerkt und sich dann damit schwergetan, den ursprünglichen Absender zu ermitteln.
Medienberichte, in denen der Vorsitzende der Stiftung zitiert wurde, hatten im Frühjahr 2018 den Verdacht genährt, dass die Stiftung tatsächlich nicht ihr eigenes Geld an die AfD überwiesen hatte. Wer der wahre Geldgeber war, ist bislang unbekannt. Die AfD hat nun vier Wochen Zeit, sich zu der Forderung der Bundestagsverwaltung zu äußern.
Grundsätzlich sind Spenden europäischer Staatsbürger erlaubt, sofern sie auch die wahren Geldgeber sind und nicht als Strohleute zwischengeschaltet sind. Darum müssen Parteien die Herkunft solcher Spenden ihrerseits schnell und genau überprüfen, also herausfinden, wer das Geld tatsächlich gespendet hat. Darüber hinaus sind Spenden an Parteien erlaubt, wenn es sich bei dem Spender um ein europäisches Wirtschaftsunternehmen handelt.
Spende zu spät zurücküberwiesen
Anfang April 2018 entschied der Kreisvorstand Bodenseekreis, die Spende an die Stichting Identiteit zurückzuüberweisen - so geht es aus dem Anwaltsschreiben aus 2019 hervor. Doch erst gut einen Monat später wurde dieser Entschluss auch in die Tat umgesetzt. Der Bundesschatzmeister, die Bundestagsverwaltung und die Parteispitze wurden damals nicht über die für AfD-Verhältnisse ungewöhnlich hohe Zuwendung informiert und in die Entscheidungsfindung eingeschaltet.
Erst etwa ein halbes Jahr später kam der Vorgang in der Berliner Parteizentrale auf den Tisch. Die Partei stellte umgehend Selbstanzeige. Damit löste sie, nach jetzigem Stand, nur teilweise das Problem. Statt das Geld in die Niederlande zurückzuschicken, hätte die Partei den Betrag nämlich an die Bundestagsverwaltung weiterleiten müssen. So ist es rechtlich vorgesehen.
Deshalb soll sie die 150.000 Euro zahlen - dies also nachholen - egal, ob sie das Geld noch besitzt. Ohne Selbstanzeige hätte die Bundestagsverwaltung sogar den dreifachen Wert der damaligen Spende einfordern können.
Weitere fragwürdige Spenden
Die Spende der Stichting Identiteit war in der Parteispitze erst Mitte November 2018 überhaupt bekannt geworden. Wenige Tage zuvor hatten WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung“ (SZ) eine weitere, vorangegangene Parteispende über 132.000 Euro an denselben AfD-Kreisverband von einer Schweizer Pharmafirma aufgedeckt.
Nach Ansicht der Bundestagsverwaltung war diese Zuwendung illegal. Dafür soll die Partei rund 396.000 Euro Strafe zahlen, wogegen sie klagt. Dieses Geld, wurde vom deutsch-schweizerischen Multimillionär Henning Conle gespendet, der die Pharmafirma offenbar als Strohmann benutzt hatte, um die Herkunft zu verschleiern. Auch diese Zuwendung, war letztendlich nach einem guten Dreivierteljahr und teilweiser Verwendung im Wahlkampf zurückgezahlt worden - nach Ansicht der Bundestagsverwaltung zu spät.
Die AfD bestätigte auf Anfrage den Eingang des Schreibens der Bundestagsverwaltung. Die Partei teilt dazu mit, dass sie eine Klage gegen die geplante Zahlungsaufforderung in Sachen Stichting Identiteit prüfe.