Messerangriff in Dresden am 5. Oktober 2020 - Spurensicherung am Tatort
Exklusiv

Attentäter von Dresden BND leitete Hinweis nicht weiter

Stand: 29.10.2020 11:32 Uhr

Ein ausländischer Geheimdienst hatte im August 2019 einen Hinweis auf den mutmaßlichen Attentäter von Dresden an den BND geschickt. Nach Recherchen von WDR, NDR und SZ blieb die Information aber liegen und wurde nicht nach Sachsen weitergeleitet. 

Deutsche Sicherheitsbehörden waren von einem ausländischen Geheimdienst vor dem mutmaßlichen Attentäter von Dresden gewarnt worden. Der Bundesnachrichtendienst (BND) hatte nach Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ) im vergangenen Jahr einen Hinweis eines Partnerdienstes auf Abdullah al-H. H. erhalten - mit der Warnung, dass der junge Syrer möglicherweise in die Planung eines Terroranschlags verwickelt sei. 

Der BND soll die Informationen jedoch nicht an den Verfassungsschutz oder die sächsischen Landesbehörden weitergeleitet haben. Ein Versäumnis, das auch in der Bundesregierung als "Fehler" betrachtet wird - auch wenn der besagte Hinweis für das tödliche Attentat Anfang Oktober keine Rolle spielte, weil der mutmaßliche Täter zum Zeitpunkt des Hinweises gerade in Haft saß.

Tödliche Attacke mit dem Messer

Abdullah al-H. H. soll am 4. Oktober in Dresden ein homosexuelles Paar aus Nordrhein-Westfalen mit Küchenmessern angegriffen und schwer verletzt haben. Einer der Männer verstarb später. Weil ein Opfer den Angreifer wohl heftig getreten hatte, soll sich schließlich eine DNA-Spur am Schuh gefunden haben, durch die Al-H. H. als Tatverdächtigen identifiziert werden konnte. Am 20. Oktober nahmen Zielfahnder den mutmaßlichen Attentäter fest. Inzwischen ermittelt der Generalbundesanwalt gegen den 20-jährigen Syrer, der im Jahr 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, wegen eines Attentats aus radikalislamischer Motivation.

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Bei dem Hinweis, den der BND im August 2019 von einem ausländischen Dienst erhalten hatte, soll es in erster Linie um eine Syrerin gegangen sein, die als Asylbewerberin in Dresden lebt. Die Frau sei Anhängerin der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) und habe mehrere Personen für einen Anschlag in Deutschland angeworben, so die Warnung. Einer der Terrorrekruten soll Abdullah al-H. H. gewesen sein. Zwei weitere Kontaktleute sollen mittlerweile identifiziert worden sein.

Nicht auf Wiedervorlage gelegt

Beim BND soll die Information zunächst mit großem Interesse aufgenommen worden sein. Allerdings war man wohl etwas irritiert: Eine ganz ähnliche Warnung soll jener Dienst schon einige Zeit zuvor verschickt haben. Um sicherzugehen, dass es sich nicht um eine Verwechslung oder ein Missverständnis handelt, soll die BND-Sachbearbeiterin noch einmal beim Hinweisgeber nachgefragt haben, erhielt jedoch keine Rückmeldung. 

Statt den Hinweis direkt an den Verfassungsschutz oder Landesbehörden in Sachsen weiterzuleiten, soll die Sache mehr oder weniger unbearbeitet geblieben sein. Die BND-Mitarbeiterin soll den Hinweis nicht auf Wiedervorlage gelegt haben. Und weil die Warnung auch nicht in den Sitzungen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin zu Abdullah al-H. H. besprochen worden war, erfuhren die anderen Behörden davon auch nichts. Der BND war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Radikalisierung beobachtet

Inzwischen scheint klar, dass die besagten Infos wohl nichts an der Einschätzung der deutschen Behörden zu Abdullah al-H. H. geändert hätten. Der Syrer galt zu diesem Zeitpunkt schon als gefährlicher, radikalisierter Islamist, befand sich deshalb bereits unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden und saß sogar in Haft - ebenso wie jene IS-Anhängerin, die ihn für Terroraktivitäten angeworben haben soll. 

Nach einem ersten Hinweis im Jahr 2017, dass auf der Facebook-Seite von al-H. H. islamistische Beiträge und IS-Symbole aufgetaucht waren, hatte eine Islamwissenschaftlerin des sächsischen Landeskriminalamtes (LKA) das Social-Media-Konto genauer in den Blick genommen. Ab August 2017 stellte die Expertin eine "deutliche Veränderung der Inhalte" sowie eine "dschihadistische Position" von al-H. H. fest und vermutete eine "starke und zunehmende Radikalisierung". 

Abdullah al-H. H. warb für die Terrororganisation IS, woraufhin die Staatsanwaltschaft Dresden ein Verfahren gegen ihn einleitete. Am 18. August 2017 durchsuchte die Polizei seine Unterkunft und beschlagnahmte sein Mobiltelefon. Dessen Auswertung ergab, dass al-H. H. sich wohl intensiv darum bemühte, Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln zu erlangen und außerdem einen Kontaktperson im Jemen dazu überredet haben soll, sich dem IS anzuschließen. 

"Schlafende Zelle"

Die Ermittler stießen auch auf einen Whatsapp-Chat mit dem Titel "IS", in dem sich Al-H. H. selbst als "schlafende Zelle" des IS betitelte und das Töten von "Ungläubigen" als rechtmäßig bezeichnete. Es wurde zudem Kommunikation mit einer Syrerin festgestellt, die sich ebenfalls als Asylbewerberin in Dresden aufhielt und offensichtlich eine Anhängerin des IS war und al-H. H. dabei unterstützt haben soll, der Terrorgruppe zu helfen. 

Im August 2017 stufte das sächsische LKA den Syrer aufgrund der damaligen Erkenntnisse als islamistischen Gefährder ein, dem jederzeit eine schwere Straftat zugetraut werde. Im November 2018 verurteilte das Oberlandesgericht Dresden den Islamisten wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer Terrorvereinigung im Ausland und anderer Delikte zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die IS-Anhängerin, mit der Abdullah al-H. H. gechattet hatte, kam im Oktober 2018 in Haft und wurde im September 2019 wegen Werbung für den IS zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. 

Führungsauflagen nach Entlassung

Abdullah al-H. H. war Ende September dieses Jahres aus der Haft frei gekommen. Er hatte seine Strafe vollständig abgesessen und nahm am Deradikalisierungsprogramm der Organisation Violence Prevention Network (VPN) teil - galt jedoch nach wie vor als radikalisiert und gefährlich. Deshalb bekam der Syrer mehrere Führungsauflagen. So musste er sich täglich bei der Polizei melden, und ihm war der Besitz von Hieb-, Stich- und Schusswaffen untersagt. 

Der sächsische Verfassungsschutz wurde zudem beauftragt, den Mann im Blick zu behalten. Die Verfassungsschützer observierten den Syrer allerdings nicht rund um die Uhr. Sie setzten vor allem auf eine technische Überwachung und platzierten eine versteckte Kamera vor dem Eingang seiner Wohnunterkunft. Al-H. H. soll sich nach seiner Haftentlassung ziemlich unauffällig verhalten haben - zumindest augenscheinlich. Er soll seinen Meldeauflagen nachgekommen und weiterhin mit den Sozialarbeitern von VPN in Kontakt gestanden haben. 

Messer im Kaufhaus erworben

Zwei Tage vor dem Messerangriff auf die Touristen soll al-H. H. allerdings ein Dresdner Kaufhaus betreten und zwei Messersets gekauft haben. Dabei soll ihn die Überwachungskamera im Laden gefilmt haben. Bislang ist unklar, ob auch die Verfassungsschützer den Kauf mitbekamen. Bei seiner Festnahme jedenfalls soll der Syrer einen Rucksack bei sich getragen haben, in dem sich ein weiteres Messer befunden haben soll. Die Ermittler schließen nicht aus, dass er plante, weitere Angriffe zu verüben. Man habe bis heute noch nicht alle Messer gefunden, heißt es.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 21. Oktober 2020 um 22:15 Uhr und Deutschlandfunk am 29. Oktober 2020 um 17:30 Uhr in den Nachrichten.