27.06.2024 • 10:31 Uhr
Staatsangehörigkeitsrecht: Was sich bei Einbürgerungen ändert
In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass die Regelungen zum Lebensunterhalt Ausnahmen für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter vorsehen, die nach 1974 nach Deutschland gekommen sind. Die neue rechtliche Regelung betrifft aber Menschen, die bis zum 30.06.1974 in die Bundesrepublik oder aber bis zum 2. Oktober 1990, beziehungsweise als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990, in die DDR gekommen sind. Die Passage wurde entsprechend geändert.
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