Sendungsbild

Bericht aus Berlin, 06.03.2022 Darf der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen?

Stand: 06.03.2022 22:37 Uhr

Der Verfassungsschutz sieht sich nach dem Gesetz verpflichtet, die AfD aufgrund von verfassungsfeindlichen Äußerungen näher in den Blick zu nehmen. Die AfD wehrt sich gegen die Einstufung. Bei den Hinweisen handle es sich häufig nur um Einzelmeinungen.

Von Sarah Frühauf und Julie Kurz, ARD-Hauptstadtstudio

Darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten?

Julie Kurz, ARD Berlin, Sarah Frühauf, ARD Berlin, Bericht aus Berlin

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie an: kontakt@ard-hauptstadtstudio.de