Statistisches Bundesamt Anteil der Elterngeld-Plus-Bezieher verdoppelt
Immer mehr Eltern beziehen das länger ausgezahlte Elterngeld Plus. Es eignet sich besonders gut für Teilzeitkonstellationen. Das reguläre Elterngeld gibt es ab April nur noch einen Monat für beide Elternteile gleichzeitig.
Seit seiner Einführung wird das längere Elterngeld, besser bekannt als Elterngeld Plus, immer stärker nachgefragt. Laut Statistischem Bundesamt planten im vergangenem Jahr 614.000 Berechtigte die Inanspruchnahme des Elterngeldes Plus. Das entspricht 40,9 Prozent der Mütter und 17,7 Prozent der Väter. Damit hat sich der Anteil der Bezieherinnen und Bezieher seit Einführung 2016 fast verdoppelt. Damals entschieden sich 20,1 Prozent der Mütter und 8,2 Prozent der Väter dafür.
Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens aus dem Vorjahr, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beim Elterngeld Plus halbieren sich die Beträge, dafür kann es doppelt so lange bezogen werden. Das Elterngeld Plus kann sich besonders für Eltern lohnen, die Teilzeit arbeiten.
Nur ein Viertel der Väter bezieht Elterngeld
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts nehmen Väter seit Jahren konstant durchschnittlich 3,7 Monate Elterngeld in Anspruch. Die durchschnittliche Dauer des Elterngeldbezugs bei Müttern steigt hingegen kontinuierlich, in den vergangenen Jahren von 14,3 Monaten 2019 auf 14,8 Monate 2023. Im vergangenen Jahr haben 1,8 Millionen Frauen und Männer Elterngeld bezogen, der Väteranteil liegt unverändert bei rund 26 Prozent.
Sachsen war 2023 Spitzenreiter im Bundesvergleich mit einem Väteranteil von 30,1 Prozent, gefolgt von Baden-Württemberg (28,4 Prozent), Bayern (28,2 Prozent) und Thüringen (28,1 Prozent). Am niedrigsten lag der Wert im Saarland mit 20,4 Prozent.
Kürzerer gleichzeitiger Bezug für Neugeborene ab April
Im April ändern sich zudem zwei Regelungen beim regulären Elterngeld. Der gleichzeitige Bezug für beide Eltern wird eingeschränkt, und das Elterngeld wird nur noch für Paare mit einem einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 200.000 Euro gezahlt. Eltern, deren Kinder nach dem 1. April 2024 geboren werden, erhalten nur noch einen Monat lang gleichzeitig Elterngeld - und zwar bis zum zwölften Lebensmonat des Kindes.
Bisher können beide Eltern sechs Monate lang gleichzeitig Elterngeld beziehen, wenn sie gar nicht oder in Teilzeit arbeiten. Sofern sie zwei bis vier weitere Monate gleichzeitig Teilzeit (24 bis 32 Wochenstunden) arbeiten, erhalten sie diese als Partnerschaftsbonus hinzu. Nach der Geburt von Mehrlingen oder Frühchen und für Eltern von Kindern mit einer Behinderung bleibt es bei den bisherigen Regelungen, wonach die Paare weiterhin mehrere Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen können.
Obergrenze wird deutlich abgesenkt
Bisher lag die Obergrenze für Paare bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 300.000 Euro. Ein Jahr später, am 1. April 2025, wird die Obergrenze weiter auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende sinkt die bisherige Einkommensgrenze von 250.000 Euro ebenso wie für Paare am 1. April auf 200.000 Euro und im kommenden Jahr auf 175.000. Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist das Einkommen, das nach Abzug von Werbungskosten, Freibeträgen und sonstigen Aufwendungen zu versteuern ist.
Der Grund für die Senkung der Einkommensgrenzen waren Sparvorgaben für den Bundeshaushalt 2024. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums sind von der ersten Absenkung etwa 0,5 Prozent der Eltern betroffen. Das Elterngeld ist im Bundes-Familienetat in Höhe von 14 Milliarden Euro mit knapp acht Milliarden Euro der größte Ausgabenposten. Von 2026 an werden dem Ministerium zufolge durch die Absenkung der Einkommensgrenzen pro Jahr 250 Millionen Euro eingespart.