EuGH-Urteil Amazon muss nicht telefonisch erreichbar sein
Online-Händler wie Amazon müssen nach EU-Recht für ihre Kunden nicht telefonisch erreichbar sein. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Eine schnelle Kontaktaufnahme müsse aber ermöglicht werden.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er meint, dass Amazon seinen Informationspflichten nicht nachkomme. Eine Telefonnummer sei nur schwer zu finden, eine Faxnummer werde gar nicht angegeben. Den Kunden einen Rückrufservice oder einen Internet-Chat anzubieten, sei zu wenig.
Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht das anders. Allerdings machten die Richter auch deutlich, dass der Verbraucher die Möglichkeit haben müsse, mit einem Internet-Händler schnell in Kontakt treten zu können. Erforderlich sei auch eine verlässliche Kommunikation. Eine bestimmte Art der Kontaktaufnahme, etwa per Telefon, sei nach europäischem Recht aber nicht zwingend vorgeschrieben. Ein Rückrufsystem oder Internet-Chats seien ausreichend.
Aktenzeichen: C-649/17