Marburger Bund Einigung in Tarifverhandlungen für Uniklinik-Ärzte
Die Ärzte an den Unikliniken und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Allerdings müssen die Gremien beider Parteien noch zustimmen.
In den Tarifverhandlungen für Ärzte an Universitätskliniken in Deutschland hat es nach Angaben des Marburger Bundes eine Einigung gegeben. Der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hätten sich am Morgen auf ein Ergebnis verständigt, teilte die Ärztegewerkschaft der Nachrichtenagentur AFP mit. Die Einigung stehe noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien beider Seiten.
Am Mittwoch sollen demnach Einzelheiten der Einigung in den Tarifgremien beraten werden. Am Donnerstagvormittag würden beide Seiten die Öffentlichkeit über das Ergebnis der Beratungen informieren.
Die Forderungen des Marburger Bunds
Der Marburger Bund hatte für mehr als 20.000 Ärzte und Ärztinnen an 23 Universitätskliniken 12,5 Prozent mehr Gehalt und höhere Zuschläge für Regelarbeit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen gefordert. Ein weiteres Ziel war die Neugestaltung der Regelungen zur Schicht- und Wechselschichtarbeit. Dabei gehe es auch darum, diese Dienstformen auf ein verträgliches Maß zu beschränken, hatte Andreas Botzlar, zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes, im September des vergangenen Jahres gefordert.
"Sollte der ärztliche Beruf in den Universitätsklinika nicht auch in finanzieller Hinsicht deutlich an Attraktivität gewinnen, drohen erhebliche Engpässe in der universitätsmedizinischen Versorgung und der Wegfall ärztlicher Weiterbildung in den Uniklinika", so Botzlar.
Während der Tarifverhandlungen hatten die Mediziner mehrmals die Arbeit niedergelegt. So hätten nach Angaben des Marburger Bunds am 11. März beispielsweise rund 7.000 Ärztinnen und Ärzte aus 23 Universitätskliniken an Warnstreik-Kundgebungen Bundes teilgenommen.
Für wen wird der Vertrag gelten?
Auf eine Reihe von Unikliniken findet der Tarifvertrag nach Angaben des Marburger Bunds keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören demnach Berlin, Hamburg und Hessen.
Die TdL ist der Arbeitgeberverband aller Bundesländer mit Ausnahme von Hessen und vertritt die Länder als Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften. Wichtigstes Ziel der TdL sei nach eigenen Angaben die Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes.