Digital Markets Act EU kommt Apple und Microsoft entgegen
Anfang März treten in der EU strengere Regeln für große Digitalkonzerne in Kraft. Sie sollen deren Marktmacht einschränken. Nun gewährt Brüssel aber Ausnahmen für einige Dienste von Apple und Microsoft.
Die Tech-Riesen Apple und Microsoft haben einen Teilerfolg gegen die EU-Kommission erzielt. Bestimmte Dienste der Unternehmen fallen vorerst nicht unter die strengen Regeln für Online-Konzerne - anders als zunächst von der Brüsseler Behörde vorgesehen. Das betreffe Apples Messaging-Dienst iMessage, Microsofts Suchmaschine Bing, den Browser Edge und den Werbedienst Microsoft Advertising, teilte die Kommission mit.
Demnach sind diese Dienste nicht relevant genug, um als sogenannte Gatekeeper - also "Torwächter" - Einfluss auf den Markt zu nehmen und fairen Wettbewerb zu behindern. Die US-Konzerne hatten deshalb im vergangenen Jahr gefordert, die Dienste vom neuen Gesetz auszunehmen. Die EU-Kommission gab ihnen in diesem Fall nun Recht.
Apple und Microsoft müssen sich unter dem Digital Markets Act (DMA) aber dennoch auf strengere Auflagen einstellen: Andere Dienste der beiden US-Konzerne stehen weiter auf der Liste der sogenannten Gatekeeper, darunter etwa Apples App Store. Dazu gehören auch mehrere Google-Dienste, der Online-Händler Amazon sowie die Plattformen Facebook, Instagram und Tiktok.
Geldstrafen bei Verstößen
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Vorschriften sollen die Unternehmen zum Beispiel weniger Kontrolle darüber haben, welche Apps auf Handys vorinstalliert sind. Zudem sollen Messenger-Dienste interoperabel werden. Das heißt, dass Nutzer erstmals Nachrichten oder Bilder zwischen verschiedenen Apps versenden können.
Große Messenger-Dienste wie WhatsApp und iMessage müssen sich zudem dafür öffnen, auch Nachrichten von kleineren Messengern zu empfangen. Bei Verstößen drohen heftige Geldstrafen, in Ausnahmefällen sogar die Aufspaltung.
Gesetz greift erst bei hohem Jahresumsatz
Unternehmen fallen unter den Digital Markets Act, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben.
Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.