Neue Regeln für Netzentgelte Wird die Gasrechnung bald höher?
Die Bundesnetzagentur plant neue Gebührenregeln für die Energienetze, um Investitionen zu fördern. Das könnte beim Gas höhere Netzentgelte bedeuten - und damit steigende Preise für Verbraucher.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich in einigen Jahren womöglich auf etwas höhere Netzentgelte in ihrer Gasrechnung einstellen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte heute ein Eckpunktepapier zur Regulierung von Energienetzen, das unter anderem neue Regeln für die Berechnung der Entgelte vorschlägt.
Lasten sollen besser verteilt werden
Die Bundesnetzagentur spielt eine Schlüsselrolle beim Ausbau der Strom- und Gasnetze. Sie legt unter anderem fest, in welcher Höhe die Betreiber Investitionen in neue oder vorhandene Anlagen an die Kunden weiterreichen können - über die sogenannten Netzentgelte. Bisher machen diese beim Gas nach Angaben des Vergleichsportals Verivox etwas mehr als 16 Prozent des gesamten Preises für private Haushalte aus.
Weil in Zeiten der Energiewende perspektivisch der Gasbedarf sinkt und Netzteile absehbar stillgelegt werden müssen, plant die Bundesnetzagentur eine Verkürzung des Abschreibungszeitraums für Investitionen. So sollen die Netzbetreiber in den kommenden Jahren also höhere Kosten auf die Netzentgelte umlegen können, als sie es nach derzeit gültigen Regeln tun dürfen.
Die Logik dahinter: Noch gibt es sehr viele Gaskunden, auf die die finanziellen Lasten verteilt werden. Bliebe es allerdings bei dem aktuell sehr langfristigen Abschreibungszeitraum, so könnten die Netzbetreiber einen Teil ihrer Kosten erst dann geltend machen, wenn es kaum noch Gasverbraucher vorhanden sind. Das könnte laut der Behörde die wenigen verbliebenen Kunden überfordern, sodass die Netzbetreiber auf einem Teil ihrer Investitionen sitzen bleiben würden.
Steigerung im einstelligen Euro-Bereich erwartet
Wird der Vorschlag umgesetzt, rechnet die Netzagentur mit einer monatlichen Steigerung der Gasnetzentgelte pro Haushalt im einstelligen Euro-Betrag. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden die finanziellen Folgen vermutlich erst 2026 zu spüren bekommen - wenn es überhaupt so weit kommt.
Noch ist nichts entschieden. Die Eckpunkte und die 15 dazugehörigen Thesen sollen erst einmal mit der Branche, der Zivilgesellschaft, der Politik und der Wissenschaft besprochen werden. Am 2. Februar lädt die Bundesnetzagentur zu einem ersten Austausch ein.
Für die Energiebranche hätte das neue Regelwerk eine große Bedeutung. Denn es geht dabei nicht nur um Erdgas, wo die Netze teils für Wasserstoff umgerüstet werden können, sondern auch um den Strom. Gerade der Investitionsbedarf in die Stromnetze ist mit Blick auf die Energiewende riesig - der Ausbau, Umbau und die Digitalisierung sind teuer.
Hohe Kosten für Stromnetzbetreiber
Wurden im Jahr 2013 noch 5,2 Milliarden Euro in die deutschen Stromnetze investiert, so waren es im vergangenen Jahr mit 11,5 Milliarden Euro mehr als doppelt so viel. Bis 2045 könnte der Investitionsbedarf für die Stromnetze nach grober Schätzung der Netzagentur insgesamt bei circa 450 Milliarden Euro liegen.
Die Netzbetreiber unternähmen erhebliche Anstrengungen, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern, sagte Netzagentur-Chef Klaus Müller. "Dabei wollen wir sie noch stärker unterstützen." Dazu peilen die Regulierer auch eine generelle Verschlankung der bisherigen Regeln an.
"Die Entgeltregulierung hat sich über die Jahre zu einem dem Steuerrecht vergleichbaren Regelungsdickicht entwickelt", so Müller. Das solle geändert werden, sodass die Regeln einfacher und unbürokratischer werden. Außerdem will die Behörde die Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre verkürzen, um Änderungen bei den Kosten schneller zu berücksichtigen.
Netzagentur soll unabhängiger sein
Auf die Frage, ob die neuen Vorgaben nicht nur bei Gas, sondern auch bei Strom zu einem stärkeren Anstieg der Netzentgelte führen werden, sagte Müller: "Nein, wir rechnen nicht mit steigenden Netzentgelten durch diese Maßnahmen, die wir heute diskutieren." Sie seien vielmehr ein Anreiz, das Stromnetz schneller auszubauen und schneller zu digitalisieren, wodurch Kosten eingespart werden könnten.
Hintergrund der Pläne ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2021, das eine größere Unabhängigkeit für die Bundesnetzagentur gefordert hat. Von der Regierung festgelegte Verordnungen, welche die Berechnung besagter Netzentgelte regelten, wurden als europarechtswidrig gewertet. Stattdessen muss nun die Bundesnetzagentur selbstständig sogenannte Festlegungsverfahren einleiten, bei denen sie politisch nicht beeinflusst werden darf.