Lockerung unzulässig EU-Kommission muss Abgasordnung ändern
Im Ringen um die Reduzierung von Autoabgasen hat ein EU-Gericht der Beschwerde mehrerer europäischer Städte Recht gegeben: Die EU-Kommission muss die Lockerung einer Verordnung zurücknehmen.
Als Reaktion auf den Abgasskandal hatte die EU-Kommission 2016 neue Abgastests für Dieselfahrzeuge auf der Straße statt im Labor angeordnet. Der Einsatz von Manipulationssoftware soll damit verhindert werden.
Für die neuen Abgastests hatte die EU-Kommission die Grenzwerte angehoben, die für die Tests im Labor galten. Die Prüfungen im Labor spiegelten nämlich nicht den tatsächlichen Schadstoffausstoß wider.
Labor-Abgasmessungen geben nicht die realen Werte im Straßenverkehr wieder.
EU-Kommission überschritt Kompetenzen
Das EU-Gericht ist mit diesem Vorgehen aber nicht ganz einverstanden. Das Problem: Die Grenzwerte für die Abgastests im Labor hatte der europäische Gesetzgeber - also das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten - in einer Verordnung festgelegt. Wesentliche Bestimmung dieser Verordnung darf die EU-Kommission nicht ändern: Sie ist dafür nicht zuständig.
Geklagt hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid. Für die nächsten 14 Monate ändert sich aber erst einmal nichts, damit Rechtssicherheit gewahrt bleibt.
In dem Urteil ging es nicht um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid innerhalb der Städte, die in den vergangenen Monaten die Grundlage für diverse Diesel-Fahrverbote waren.