Urteil zu Abgasgrenzen EU muss Lockerung zurücknehmen
Ein EU-Gericht hat der Beschwerde mehrerer europäischer Städte gegen EU-Abgasgrenzwerte stattgegeben. Für die Autofahrer bleibt allerdings alles beim Alten - zumindest vorerst.
Mit dem Urteil ändert sich für deutsche Autofahrer erst einmal nichts: In dem Rechtsstreit geht es um Grenzwerte für Abgastests. In Reaktion auf den Abgasskandal werden diese Tests nicht mehr nur im Labor, sondern auch auf der Straße durchgeführt. Der Einsatz von Manipulationssoftware sollte damit verhindert werden.
Für diese neuen Abgastests hatte die EU-Kommission 2016 die Grenzwerte angehoben, die bei Labortests für Euro-6-Diesel galten - also weniger strenge Grenzwerte festgelegt. Die Laborwerte fielen nämlich oft viel niedriger aus als der tatsächliche Schadstoffausstoß.
Labor-Abgasmessungen geben nicht die realen Werte im Straßenverkehr wieder.
EU-Kommission überschritt Kompetenzen
Das EU-Gericht war damit nicht einverstanden. Das Problem: Die ursprünglichen Grenzwerte hatte der europäische Gesetzgeber festgelegt - also das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission durfte die Grenzwerte nun nicht alleine ändern. Die Richter forderten die Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedstaaten, neue Regeln festzulegen.
Konsequenzen bisher noch unklar
Ob und wie sich die Grenzwerte am Ende verändern, ist noch offen. Dafür ist nun insgesamt 14 Monate Zeit, solange gelten die alten Grenzwerte weiter. Der Prozess könnte sich außerdem noch länger hinziehen, wenn die EU-Kommission in die nächste Instanz vor den Europäischen Gerichtshof zieht.
Fahrverbote in Deutschland bleiben unverändert
Geklagt hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid. In allen drei klagenden Städten gelten mehr oder weniger strenge Fahrverbote. Auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in deutschen Städten wirkt sich das Urteil nicht direkt aus. Städte dürfen solche Verbote verhängen, wenn die Luft zu schlecht ist.
Die deutschen Fahrverbotszonen bleiben durch das Urteil unberührt.
Solche Fahrverbote müssen aber verhältnismäßig sein. Sie sind in Deutschland deshalb in der Regel auf einzelne Straßen beschränkt. Außerdem sind moderne Dieselfahrzeuge - also Euro-6-Diesel - meist nicht betroffen.