Gesetzesvorhaben EU-Kommission will Klimaneutralität bis 2050
Bis 2050 soll die EU klimaneutral werden. Das ist laut einem Medienbericht das Ziel der EU-Kommission, das sie in ihrem ersten Klimagesetz festhalten will. Ein Milliardenfonds soll dabei vom Strukturwandel betroffene Regionen unterstützen.
Die EU-Kommission will die Klimaneutralität Europas ab 2050 gesetzlich festlegen lassen. Das geht laut "Funke-Mediengruppe" aus Dokumenten zum geplanten europäischen "Green Deal" hervor, der am Mittwoch in Brüssel vorgestellt werden soll. Bis März 2020 will die Kommission demnach ein entsprechendes erstes europäisches Klimagesetz vorstellen. Voraussetzung für die Klimaneutralität ist ein Ausstieg aus der Kohlewirtschaft ab dem Jahr 2050.
Europäische Regionen, die von diesen Klimaschutzstrategie besonders betroffen sind, sollen mit einem zweistelligen Milliardenbetrag beim Strukturwandel unterstützt werden, berichten die Zeitungen. Für einen entsprechenden Übergangsfonds ("Just Transition Fund"), der etwa bisherigen Kohleregionen zugute käme, sollen demnach fünf Milliarden Euro aus frischen EU-Mitteln bereitgestellt werden. Zusätzlich solle ein Betrag von mehr als fünf Milliarden Euro aus dem bestehenden Fördertopf für regionale Entwicklung und aus dem europäischen Sozialfonds kommen.
35 Milliarden für Strukturwandel
Zusammen mit weiteren Mitteln etwa der Europäischen Investitionsbank (EIB) oder privater Geldgeber sollen dem Bericht zufolge über den "Just Transition Mechanism" insgesamt 35 Milliarden Euro bereit stehen, die den Strukturwandel in den betroffenen Regionen unterstützen sollen. Nach ersten Überlegungen der Kommission könnten von dem Fonds auch die Braunkohleregionen in Deutschland profitieren. Vor allem mittel- und osteuropäische Länder fordern vor einer Verpflichtung auf den Kohleausstieg die Zusage finanzieller Hilfen.
In den Kommissions-Plänen wird demnach auch das Ziel bekräftigt, die europäischen C02-Einsparziele bis 2030 anzuheben: Das Reduktionsziel solle von derzeit 40 Prozent (im Vergleich zu 1990) auf "mindestens 50 Prozent"erhöht werden und unter Umständen darüber hinaus "in verantwortungsvoller Weise" bis auf 55 Prozent. Festlegungen dazu seien bis Oktober 2020 angekündigt.