Euro-Rettungskurs der EZB vor Gericht Rededuelle in Karlsruhe
Das Verfassungsgericht hat die Verhandlung über die Klagen gegen die Euro-Rettungspolitik begonnen. Es geht um die Frage, ob die EZB unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten aufkaufen darf. Dabei treffen viele Köpfe und gegensätzliche Positionen aufeinander.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich erneut mit dem Kurs der Euro-Retter. Im Zentrum der zweitägigen mündlichen Verhandlung in Karlsruhe steht die Frage, ob die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Kompetenzen überschritten hat. Die EZB hatte beschlossen, unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Aktiv geworden sind die Währungshüter in diesem Rahmen bisher nicht.
Der Senat will zunächst den Beschwerdeführern Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben. Neben Finanzminister Wolfgang Schäuble sind auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann, der das Programm ablehnt, und der deutsche Vertreter im EZB-Direktorium, Jörg Asmussen, der für die Anleihenkäufe plädiert, nach Karlsruhe gekommen. Für die mündliche Verhandlung hat das Bundesverfassungsgericht zwei Tage anberaumt.
Schäuble: EZB- hat ihr Mandat nicht verletzt
Zu Beginn der Anhörung vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe verteidigte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die EZB-Rettungspolitik. "Die Bundesregierung sieht keine Anzeichen dafür, dass die Maßnahmen der EZB ihr Mandat verletzten", sagte der CDU-Politiker.
Schäuble bezweifelte, ob das Gericht überhaupt zuständig sei, über Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zu urteilen. Die EZB könne schließlich ihr Handeln nicht vor allen jeweils höchsten Gerichten in den Euro-Ländern rechtfertigen.
Gerichtspräsident spricht von schwierigen Rechtsfragen
Der Präsident des Verfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hatte zu Verhandlungsbeginn gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht nicht über Zweck und Sinn der europäischen Rettungspolitik entscheiden wolle. "Das ist und bleibt allein Aufgabe der Politik", sagte er. Ebenso spiele es für die Beurteilung des Gerichts keine Rolle, ob die Maßnahmen der Notenbank erfolgreich gewesen seien.
Das Gericht werde prüfen, ob das deutsche Grundgesetz verletzt worden sei, sagte Voßkuhle weiter. Dabei werfe das Handeln der EZB schwierigste Rechtsfragen auf, da diese als Organ der EU auch nur EU-Recht unterworfen sei. "Hier wird zu klären sein, inwieweit die EZB Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht übertragen worden sind und von Verfassung wegen auch nicht übertragen werden durften."
Zu den Klägern gehören unter anderm der Verein "Mehr Demokratie" um die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linkspartei und der CSU-Politiker Peter Gauweiler.
Ein Urteil in dem Verfahren, das auch im Ausland mit großer Spannung verfolgt wird, ist erst in einigen Monaten zu erwarten.